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Petition 46345

Namensrecht

Änderung des eingetragenen Geburtsnamens in den tatsächlichen Namen bei der Geburt vom 16.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Kinder ab Erreichen der Volljährigkeit ihren sogenannten Geburtsnamen in den tatsächlichen Namen bei ihrer Geburt ändern lassen dürfen, sofern der später eingetragene Geburtsname Name einer Person ist, die kein leiblicher Elternteil ist.

Begründung

Die Petition begründet sich auf folgender Situation, wie sie in Deutschland nicht selten ist, bzw in der DDR nicht selten war:
Frau Weiß bekommt ein Kind. Einige Zeit später lernt sie Herrn Schwarz kennen und heiratet ihn. Frau Weiß heißt nun Frau Schwarz, geb. Weiß und das Kind (3J.) erhält nun als Geburtsnamen Schwarz, obwohl es als Weiß geboren wurde. Die Ehe wird nach nicht all zu langer Zeit geschieden und es besteht kein weiterer Kontakt zu Herrn Schwarz und dessen Angehörigen. Kind Schwarz, welches gar nicht das Kind von Herrn Schwarz ist, ist inzwischen erwachsen als Frau Schwarz erneut heiratet und den Namen Blau annimmt. Sie heißt jetzt Frau Blau, geb. Weiß. Nichts erinnert mehr an Herrn Schwarz, außer der "Geburtsname" des Kindes. Auch sonst in den Familien mütterlicher- und väterlicherseits heißt niemand Schwarz. Das Kind ist entwurzelt!
Das Kind sollte den Namen wieder annehmen dürfen, den es tatsächlich zum Zeitpunkt seiner Geburt trug.
Nach §1617b Abs.2 BGB ist dies auch möglich und durchaus ähnlich. Denn der Mann, dessen Name Geburtsname des Kindes wurde, ist im o.g. Fall auch nachweislich nicht der leibliche Vater.
Die Änderung sollte ebenfalls möglich sein, wenn das Kind der Einbennung zugestimmt haben sollte, denn Kindern, egal welchen Alters fehlt oftmals der Weitblick, die Tragweite solcher Entscheidungen einschätzen zu können.

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