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Diskussion zur Petition 46483

Arbeitslosengeld II

Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Diskussionszweig: Ein Beispiel für die widerrechtliche Verwendung von Sanktionsdrohungen

Piedro. | 29.11.2013 - 12:33

Ein Beispiel für die widerrechtliche Verwendung von Sanktionsdrohungen

Anzahl der Antworten: 16

Einem Artikel von Spiegel online von 2010 ist zu entnehmen, wie Sanktionsdrohungen verwendet werden, um Schüler unter Druck zu setzen, wenn der Haushalt Sozialleistungen erhält.


Zitat:

Bei Jenny begann der Druck durch das Jobcenter Anfang des Jahres. Im Briefkasten der Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, lag wieder einmal ein Brief von der Arbeitsagentur - adressiert nicht, wie sonst, an die Mutter, sondern an Jenny selbst. "Zwecks Überprüfung der derzeitigen Verhältnisse" solle sie ihr Halbjahreszeugnis einreichen, stand dort. Jenny fürchtete, dass die Behörde anhand der Noten ihren Werdegang planen wollte. Sie verweigerte die Zeugnisvorlage.

Es folgte ein Briefwechsel, unter Androhung von Sanktionen wurde Jenny schließlich zu einem Gespräch ins Jobcenter geladen. Der Berater schob ihr eine Eingliederungsvereinbarung über den Tisch. Mit dem Vertrag sollte Jenny zusichern, sich um eine Lehrstelle zu bemühen. Doch Jenny suchte keinen Ausbildungsplatz, sie wollte nach der mittleren Reife auf die Berufsschule. "Der Berater wollte mich zu einer Ausbildung drängen. Wahrscheinlich, damit der Staat nicht mehr für mich zahlen muss", sagt sie heute.

...

Kürzlich forderte der Berater im Rahmen einer "Datenaktualisierung" erneut Jennys Schulzeugnis ein, um ihr "bei einer Arbeits- oder Ausbildungsstellensuche helfen zu können". Liege das Zeugnis binnen drei Wochen nicht vor, könne dies zu einer Kürzung oder Einstellung der Leistungen führen, hieß es. - Zitat Ende

Anmerkung: der Gesetzgeber hat keine Kontrolle von Zeugnissen durch SB vorgesehen. Schulbeischeinungen weisen den Schulbesuch nach, das reicht.

Es ist auch nicht vorgesehen, mit Schülern eine EGV abzuschließen. Sie sind meist gar nicht geschäftsfähig. Hier werden Schüler und Eltern getäuscht, die Beratungspflicht verkommt zur Desinformation und Nötigung. Das ist schon lange und immer noch Alltag in Deutschland.

Zitat

Um das Zeugnis der 16-jährigen Gesamtschülerin würden sich wohl viele ihrer Klassenkameraden reißen - Notendurchschnitt 1,6. Doch für Franziska bedeutet das Dokument vor allem eines: neuen Stress mit dem Jobcenter.

Auch sie bekommt regelmäßig Post vom Amt. Der Berufsberater sorge sich um Franziskas Zukunft, es sei der Zeitpunkt, über eine Ausbildung nachzudenken, schrieb er ihr im vergangenen Herbst. Die Jugendliche solle Kopien ihres letzten Zeugnisses einreichen, damit man die Zukunft planen könne.

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Als sie sich weigerte, die Zeugnisse einzureichen, folgten weitere Briefe. Franziska müsse "alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen", schrieb ihr der Berater im März. Auch ihr wurden Sanktionen angedroht.

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Der Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt gibt den Familien Recht: "Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung der Eltern, der Arbeitsagentur die Schulzeugnisse ihrer Kinder vorzulegen", sagt der Anwalt. Denn die gesetzliche Mitwirkungspflicht, mit der die Jobcenter die Zeugnisvorlage oft begründen, dürfe nicht an Sanktionen geknüpft werden, solange die Jugendlichen noch zur Schule gingen .

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So heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsagentur: "Sollte der Jugendliche (...) nicht zu einer freiwilligen Selbstauskunft bereit sein", sei die "Einschaltung des Psychologischen Dienstes" in Betracht zu ziehen. Für Hildebrandt ein Skandal: "Wer nicht freiwillig Auskünfte erteilt, zu denen er gesetzlich gar nicht verpflichtet ist, wird als potentiell psychisch krank eingestuft", kritisiert er.

Zitat Ende

Quelle: http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/jobcenter-in-der-kritik-hartz-iv-schueler-fuehlen-sich-zu-ausbildung-gedraengt-a-707608.html

Die absurden und wahrheitsfernen Stellungnahmen der JC sind dem Text zu entnehmen.


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Piedro
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