Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
Fall 1:
Zur Vorgeschichte es lag ne 30% Sanktion vor die in der Eilklage zurückgewiesen wurde, bei der aber noch das Hauptverfahren aussteht.
Zur Folter selbst: direkt einen Monat später hat das Jobcenter mir noch ne 60% Sanktion mit Bescheid zum Monatsende aufgedrückt, der Eintritt der Sanktion war also paar Tage später. Widerspruch und Eilklage eingereicht, in dem Verfahren hat sich dann rausgestellt das die Sanktion vollständig rechtswidrig war.... es hat allerdings 19 Tage gedauert bis die Sanktion zurückgenommen und das Geld nachgezahlt wurde, also musste ich 19 Tage ohne Nahrung verbringen.... Entschädigung für die Vorenthaltung von Nahrungsmitteln...keine....
Fall 2:
während der im 1. Fall erwähnten 30% Sanktion ging mir im letzten Sanktionsmonat in der Mitte des Monats das Geld aus... ich also zum Jobcenter hin und wollte mir n Abschlag holen, dieser wurde mir mit folgender Begründung verwehrt: "Während einer Sanktion kann kein Abschlag gezahlt und dann müssen Sie halt zum Vollzug der Strafe die 14 Tage hungern".... ich nach Hause, aktuelle Rechtssprechung ausgedruckt (§ aus SGB II und Gerichtsurteile die belegen das es seitens des Jobcenters nicht rechtens ist).... trotz der Rechtssprechung und Gesetzeslage wurde mir weiterhin ohne jegliche rechtliche Grundlage eine Abschlagszahlung verweigert...... Also "Eil"Klage eingereicht.... nach 7 Tagen ohne Nahrung hat sich das Jobcenter dann im Rahmen des Verfahrens dazu bereit erklärt einen Abschlag zu zahlen (weil das Gericht es sonst dazu verdonnert hätte)..... Also nochmal 7 Tage Hungerfolter.... Entschädigung für die Vorenthaltung von Nahrungsmitteln.... keine....
Dieser Behördenwillkür und Folter muss endlich ein Ende gesetzt werden, daher unbedingt mitzeichnen!!!!