Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die zivile Kampfmittelbeseitigung finanziell besser ausgestattet wird und eine bundesweit flächendeckende Aufnahme aller Kampfmittelaltlasten, nicht detonierten Kampfmittel und explosiver Kampfmittelrückstände (UXO) innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zu erfolgen hat.
Begründung
Noch immer liegen auf deutschem Grund eine Vielzahl undetonierter Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg.
Da man annimmt, dass mindestens zehn Prozent aller abgeworfenen Kampfmittel nicht detoniert sind stellen diese auch weiterhin eine außerordentliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch Leib und Leben dar.
Besonders in den Ballungsgebieten ist eine Bestimmung aller Fundorte, z. B. durch Luftbilder oder neue technische Verfahren, z. B. Magnetometer von immenser Bedeutung.
Unfälle aus den letzten Jahren zeigen, wie aktuell die Kampfmittelproblematik ist.
So kam es im Jahr 2006 beispielsweise bei Bauarbeiten auf der Bundesautobahn A3 bei Aschaffenburg zur Detonation einer 250-kg-Fliegerbombe, bei der ein Bauarbeiter ums Leben gekommen ist. Im Jahr 2007 wurde ein Arbeiter in Kranenburg (Nordrhein-Westfalen), bei dem Versuch, eine in einer Baustoffrecyclinganlage eingeklemmte Granate zu entfernen, schwer verletzt.
Denn ca. 60 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs nimmt die Haltbarkeit vor allem von Sprengbomben mit chemisch-mechanischen Langzeitzünder aufgrund von Alterungsprozessen immer weiter ab.
Da diese Zünder weiterhin aktiv sind kann man hier von einer äußerst ernsten Bedrohung sprechen.
Diese kann zudem dazu führen, dass in naher Zukunft verstärkt solche Kampfmittel ohne äußeren Einfluss selbständig zünden und immensen Personen- als auch Sachschaden anrichten.
Dazu muss vor allem die finanzielle Ausstattung der Länder in Hinsicht auf ihre Zuständigkeit neu geordnet und verbessert werden. Es soll zudem darüber nachgedacht werden, ob eine zentrale Organisation und Finanzierung im BUND sinnvoller ist als die aktuelle Verteilung auf die Länder.
Weiterhin soll der BUND die Kosten für eine bundesweite Bestimmung aller Kampfmittelaltlasten übernehmen und sich an den Kosten zur Beseitigung eben dieser beteiligen, auch sofern sie nicht ehemals reichseigenen Ursprungs sind und auf Gebieten der Länder liegen.