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Petition 46803

Entwicklungszusammenarbeit

Transparenz für Menschenrechte bei der DEG vom 05.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft auf ihrer Website Informationen über den geplanten und bereits getätigten Erwerb von Beteiligungen und die Gewährung von Darlehen an Unternehmen veröffentlicht. Die zu veröffentlichenden Informationen sollen sich am Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung orientieren.

Begründung

Die DEG ist Teil der KfW Bankengruppe und hat den Auftrag, den Aufbau der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern zu fördern, indem sie sich an Unternehmen beteiligt oder ihnen Darlehen gewährt. Die DEG handelt im Rahmen der entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung, der Vorsitz im Aufsichtsrat wird durch das BMZ besetzt.

Aktuell ist es praktisch unmöglich, sich ein Bild der menschenrechtlichen Praxis der DEG in ihren Projekten zu machen, da keine systematische Information der Öffentlichkeit stattfindet. Dies führt immer wieder zu problematischen Investitionen. So beendete 2011 die DEG die Beziehung zu ihrem Geschäftspartner „Corporación Dinant“, nachdem unabhängige Berichte dessen Verwicklung in schwerwiegende Menschenrechtsverstöße in Honduras aufgezeigt hatten. Im Januar 2013 veröffentlichte die DEG eine Pressemitteilung, in der sie ihre Beteiligung an der „Paraguay Agricultural Corporation“ bekannt gab. Diese kontrolliert in Paraguay – dem Land in Lateinamerika mit der höchsten Landkonzentration und mit massiven Landkonflikten - bereits heute 135.000 Hektar Land. Die DEG hat nach eigenen Aussagen mit dem Unternehmen einen Umwelt- und Sozialplan ausgehandelt, der Aufschluss darüber geben könnte, wie menschenrechtliche Risiken bewertet werden. Dieser Plan ist jedoch im Rahmen des Investitionsvertrags als vertraulich eingestuft. Mit dieser Begründung weist die DEG selbst Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zurück.

Höhere Transparenz in den Aktivitäten der DEG ist eine wichtige Voraussetzung dafür, die menschenrechtliche Rechenschaftspflicht in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu stärken, wie dies im Menschenrechtskonzept des BMZ von 2011 festgelegt ist.





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