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Petition 47151

Arbeitslosengeld II

Einbeziehung privater Lebens- und Rentenversicherungen zum Schonvermögen vom 17.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht mehr gezwungen sind, alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen über einem Wert von 20.000 Euro aufzulösen, sondern auch über dieser Grenze liegende Werte dem Schonvermögen hinzugerechnet werden.

Begründung

Die private Renten und Lebensversicherung wird in der Regel erst mit 60 oder 65 Jahren ausgezahlt. Oftmals ist eine lebenslange Privatrente garantiert, wenn regelmäßig in die Versicherung eingezahlt worden ist.
Der Staat kann die Hartz IV Leistungen einstellen, wenn die private Renten oder Lebensversicherung ausbezahlt worden ist.

Ist die Privatrente höher als Hartz IV, kann der Staat ebenfalls die Sozialhilfeleistungen einstellen.

Oftmals gerät man unverschuldet in Not, und hat bereits hohe Leistungen an die private Renten- und Lebensversicherung geleistet. Der Hartz IV Empfänger soll die Möglichkeit erhalten, seine Beiträge beitragsfrei zu stellen und bis zur Auszahlung ruhen zu lassen.

Auf der einen Seite reicht die Staatsrente nicht mehr zum Leben, weil sie immer weiter abgesenkt wird, auf der anderen Seite will der Staat die Bürger für die private Vorsorge verpflichten. Kommt der Bürger jedoch unverhofft in Not, soll er das gesparte Geld für die Altersversorgung wieder auflösen, um Sozialhilfe im Hartz IV Regelsatz zu erhalten.

Der Staat könnte Millionen von Geldern einsparen, wenn er eine Mindestrente für alle einführt und den Bürgern die private Lebens- und Rentenversicherung gewährt, wenn er unverschuldet Sozialhilfeempfänger wird.

Da am Anfang AL II in die Rente weiter eingezahlt worden ist, wurde diese Praxis dann später wieder gestrichen.

Die private Lebens und Rentenversicherung ist also der Ersatz für die ausbleibenden Rentenzahlungen der Bundesanstalt für Arbeit bei AL II.

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