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Petition 47313

Arbeitslosengeld II

Abschaffung der pauschalen Anrechnung von Vermögen vom 23.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vermögensanrechnung bei Eintritt in den Hartz- 4 Bezug dann unterbleibt, wenn das Jahreseinkommen an Berechnung einer vorher geleisteten Vollzeittätigkeit (derzeit: 160 Stunden) vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit, nach Maßgabe zur Höhe des Einkommens bei Altersarmutsbedrohung, den Betrag von 30.000 €/ brutto nicht überschritten hat. Für Ehepartner soll sich der Freibetrag entsprechend verdoppeln.

Begründung

1.) Millionen von Arbeitnehmern aus der Mittelschicht stehen vor dem Problem, den Anforderungen zur Finanzierung einer Familie, der Teilhabe am Leben und der Altersvorsorge gerecht werden zu können. In Zeiten unsicherer Arbeitsplätze, welche durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und geringer Einkommen hervorgerufen wird, kann von einfachen Arbeitern/ Angestellten aus der Mittelschicht, mit einem Einkommen von bis zu 30.000 €/ brutto (Vollzeiteinkommen einer Person), nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit nicht verlangt werden, die durch langjährige Genügsamkeit aus der Notlage angesparten Vermögensverhältnisse (welche zur Deckung von Versorgungslücken angespart wurden), durch die Vermögensanrechnung an den Hartz- 4 Bezug zu verlieren.

2.) Durch die Vermögensanrechnung verändert sich nachträglich das Einkommens/ Abgabenverhältnis. So hat ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2100 .- €, einer mtl. Barausgabe zur Lebensgestaltung von 900 .- € (der übriggebliebene Teil wird gespart), einen Abgabensatz von 57%, bestehend aus Krankenversicherung, Sozialabgaben und Anrechnung von Vermögen. Der Grundsatz "Leistung muss sich lohnen" wird durch die Vermögensanrechnung nachträglich gebrochen, der Arbeitsnehmer kann den Eintritt dieses Zustandes nicht vorhersehen.

3.) Wer sein Einkommen "sinnlos verlebt", gewinnt einen Vorteil gegenüber dem, der sein Geld zur Deckung von Versorgungslücken verantwortungsbewusst anlegt.

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