Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 47344

Straßenverkehrs-Ordnung

Einführung von Grenzwerten für Cannabis vom 24.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge Grenzwerte für THC bei Teilnahme am Straßenverkehr für Cannabis-Konsumenten einführen.

Begründung

Eine drogenfreie Gesellschaft wäre wünschenswert, ist aber unrealistisch. Suchtmittelkonsum gibt es weltweit, ob stark oder schwach sanktioniert. Hinzu kommt, dass immer mehr neue und unbekannte Suchtmittel den Markt überfluten, die teilweise (noch) gar nicht mit gängigen Testmethoden nachweisbar sind. Das führt zum
Risiko, dass Drogenkonsumenten z. B. Cannabis nicht konsumieren und stattdessen die schädlicheren synthetischen Designerdrogen greifen, wenn sie Tage später am Straßenverkehr teilnehmen wollen.

Für Alkohol gibt es Grenzwerte, die ganz klar geregelt sind. Dies ist für Cannabis ebenfalls erforderlich. Dies sollte bundesweit geregelt werden, damit es nicht so eine Willkür seitens Bundeslandregelungen bezüglich Straffreigrenze bei Suchtmittelbesitz gibt. Suchtmittel, die fettlöslich sind, verbleiben viel länger im Körper als andere Drogen, da der Körper sie nur langsam ausscheidet. Das hat für Cannabis-Konsumenten, selbst für verantwortungsvolle Konsumenten, schwerwiegende Folgen. Konsumiert jemand z. B. am Freitagabend auf das arbeitsfreie Wochenende hin THC-haltige Drogen und hält er sich das ganze Wochenende darauf vom Straßenverkehr fern, darf er sich auch am Montag und Dienstag noch nicht hinter das Steuer setzen, da THC-Abbauprodukte auch noch 4-5 Tage nach dem Konsum nachweisbar sind, sonst ist der Führerschein weg. Da es keinen gesetzlichen "Unbedenklichkeitsgrenzwert" für die Teilnahme am Straßenverkehr, so wie beim Alkohol, gibt, sollte dieser eingeführt werden. Klärung über bedenkliche und unbedenkliche Werte ist erforderlich. Jemand, der am Vorabend THC zuführt, darf am nächsten Morgen nicht fahren , aber es kann nicht sein, dass 4 Tage danach, wenn die Person klar ist, immer noch mit Führerscheinentzug gerechnet werden muss. Ganz unproblematisch ist die Regelung jedoch nicht, weil sie auch für weitere Gesetze Konsequenzen haben würde. Gegenwärtig reicht der Besitz von Drogen aus, um den Führerschein zu verlieren. Wenn jemand allerdings die Droge Alkohol besitzt, wird ihm der Führerschein nicht entzogen, obwohl Alkohol im Straßenverkehr eine Menge Todesfälle verursacht. Hier wird nur der tatsächliche Konsum vor Verkehrsteilnahme bestraft. Drogen werden unterschiedlich straßenverkehrsrechtlich behandelt. Wenn jemand nun eine Minimenge Cannabisreste bei Urinkontrollen hat, zeigt dies, dass er Cannabis zumindest kurzfristig "besessen" hat. Eine Grenzwerteinführung erachte ich als notwendig. Gleichzeitig muss damit aber auch geregelt werden, wie die Regelung Besitz von Cannabis und Führerscheinentzug geregelt werden. Im Rausch darf keiner fahren, da Cannabis erheblich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Ist jedoch die Verkehrsteilnahme wieder vorhanden, ist es wenig sinnvoll, diese Personen zu bestrafen, wenn sie nüchtern fahren. Mit dieser Gesetzesänderung bleibt zu hoffen, dass die riskanten Designerdrogen etwas eingedämmt werden können.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben