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Petition 47371

Straßenverkehrs-Ordnung

Generelles Überholverbot für auf 80 km/h begrenzte Fahrzeuge auf vierspurigen Straßen vom 26.11.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für LKW, Busse und sonstige Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h auf zweispurigen Bundestraßen sowie zweispurigen Autobahnen ein generelles gegenseitiges Überholverbot gelte.

Begründung

Wer im Straßenverkehr ein anderes Fahrzeug überholt, soll den Überholvorgang mit einer deutlichen Geschwindigkeitsdifferenz zum überholten Fahrzeug durchführen. Theoretisch ist dadurch auch im Umkehrschluss klar, dass Überholvorgänge ohne wesentliche Geschwindigkeitsdifferenz zwischen dem Überholenden und dem Überholten nicht auszuführen sind.

In praxi ist es jedoch gerade so, dass sich LKW gegenseitig überholen, ohne eine wesentliche Geschwindigkeitsdifferenz aufzuweisen und aufweisen zu können, da diese LKWs in der Geschwindigkeit gedrosselt sind. Folge ist eine Blockade nachfolgender Fahrzeuge und der Aufbau eines Rückstaus mit der Konsequenz einer extremen Störung des Verkehrsflusses. Gleichzeitig werden dadurch den blockierten Verkehrsteilnehmer wertvolle Minuten weggenommen, in denen diese Verkehrsteilnehmer schon andernorts verweilen könnten als auf der Straße.

Da sich die LKW mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h nicht von alleine an den Grundstz für das Überholen halten und ein aneinander Vorbeischleichen durchführen, muss ein solches per Gesetz unterbunden werden.

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