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Diskussion zur Petition 47385

Filmwesen

Erhalt des filmischen Kulturgutes vom 26.11.2013

Diskussionszweig: Filmwesen - Erhalt des filmischen Kulturgutes

Petent | 16.12.2013 - 07:57

Filmwesen - Erhalt des filmischen Kulturgutes

Anzahl der Antworten: 13

Ein Auszug aus unserer Resolution:

"Am meisten Sorgen bereiten den Filmarchiven neben den leicht entflammbaren Nitro-Filmen auf Zelluloid aus den ersten fünfzig Jahren der Filmgeschichte jene Werke, die seit den fünfziger Jahren auf dem sogenannten Safety-Material Azetat aufgenommen wurden: Kinofilme, 8- und 16mm-Filme, Fotonegative, Magnet- und Mikrofilme, ferner alle Negative und deren Kopien in Farbe oder Schwarzweiß. Wenn dieses Material, wie im Normalfall, in einfach klimatisierten Räumen lagert (bei 20 Grad Celsius und 50% Luftfeuchte), hat es eine garantierte Lebenserwartung von nur 44 Jahren. Jenseits dieser vom Image Permanence Institute (Rochester, N.Y.) ermittelten Mindesthaltbarkeit beginnt das unkalkulierbare Risiko."
Klaus Kreimeier
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Michael Meß | Sun Jan 05 21:34:43 CET 2014 - Sun Jan 05 21:34:43 CET 2014

Dem stimme ich voll und ganz zu, aber es muß auch einen gewissen Schutz der Urheber beinhalten, damit diese von ihrem Erfolg leben können.

Copyright sollte, nachdem es erfolgreich geschäftlich vermarktet wurde, verfallen, wenn es nicht mehr nennenswert verwendet wird.
Zum Schutz von Autoren sollte dieser Verfall allerdings nicht eintreten, bevor der Autor und die Rechtenutzer eine bestimmte Summe damit verdient haben oder eine bestimmte Marktdurchdringung über eine bestimmte Zeit erreicht wurde.
Damit wird dann verhindert, daß z. B. Plattenfirmen Werke von Musikern im Lager liegenlassen und erst dann verwerten, wenn der Verfall des Copyright bereits eingetreten ist.
Auch sollte ein exclusives Nutzungsrechtes verfallen, wenn der Gewinn des Rechtenutzers größer ist, als der 10 fache Anteil des Autors am Gewinn aus der Rechtenutzung.
Damit soll verhindert werden, daß Plattenfirmen sich eine goldene Nase verdienen, während der Autor von Hartz IV leben muß, weil er einen schlechten Vertrag unterschrieben hat.

Der "Verfall des Copyrights" sollte allerdings in Form eines "Rechts auf Volkskopie" ausgestaltet sein und frühestens 10 Jahre nach der letzten bedeutsamen Nutzung eintreten.

Das Recht auf Volkskopie kann auch nur unter der Bedingung genutzt werden, wenn das Material frei kopierbar und frei von DRM (Digital Rights Management)-Techniken, also ohne Techniken wie HD+ verbreitet wird. Wer DRM oder Kopierschutztechniken zur Verbreitung oder Sendung verwendet, muß daher weiterhin Lizenzen bezahlen.
Das Recht auf Volkskopie ermächtigt den Nutzer auch, DRM oder Kopierschutz zu umgehen, um ein Werk weiterzuverbreiten. Die Kopie ist dann eine legale Volkskopie.

Eine legale Nutzung der Volkskopie im Bundesgebiet liegt bei der Nutzung durch Radio- und Fernsehsender dann vor, wenn der Sender seinen Sitz in Deutschland hat, hier steuerpflichtig ist und unverschlüsselt empfangen werden kann. Der Sender kann auch außerhalb von Deutschland, also z. B. weltweit empfangbar sein, ohne daß extra Lizenzkosten anfallen.

Kritisch sehe ich auch den Rundfunkstaatsvertrag, nach dem die öffentlich-rechtlichen Sender Material nur begrenzt lange im Internet anbieten dürfen.

Gerne würde ich auch die Möglichkeit haben, alte Fernsehsendungen, wie z. B. alte Musik-Konzerte, "Rock-Pop-Music-Hall" (um 1987?), mal wieder anzusehen.
Schade wäre es, wenn diese Sendungen für immer verloren gehen würden.
Hier wäre das Recht auf Volkskopie sehr nützlich.

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Helmut Krüger | Sun Dec 22 11:22:46 CET 2013 - Sun Dec 22 11:22:46 CET 2013

Zitat: von Filmforscher


Ein öffentlich rechtlicher "Spartenkanal" wie hier an anderer Stelle bereits vorgeschlagen, könnte schon viel Positives bewirken - es würde vor allen Dingen bewirken, das viele Filme deutscher Produktion wiederentdeckt würden, von denen die breite Öffentlichkeit überhaupt keine Ahnung hat, dass soetwas überhaupt existiert (hat)

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Das scheint mir auch eine Quintessenz zu sein. Ein öffentlich-rechtlicher Schwarz-Weiß-Sender wäre ja im Grunde genommen nichts anderes als jenes, dass sich auf dem Markt von Zeitungen und Zeitschriften auch welche in Schwarz-Weiß behaupten. Es ist mir überhaupt nicht ersichtlich, dass das im Bereich des Fernsehen nicht funktionieren würde und hier der Zuspruch ausbliebe, obwohl - anders als im Printmarkt - die elektronischen Medien stärker von einem Gedankengang durchsetzt zu sein scheinen, dass alle zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten auch zwanghaft angewendet werden müssen.

Kultur und Kulturerbe heißt immer auch, dass Vieles davon nicht gehandhabt wird und genau dadurch die Wahrnehmung eine teilweise andere wird als die, die wir kennen. Um den Zuspruch wäre mir also nicht bange und damit auch nicht um die Refinanzierung nationalen oder förderalen Kulturerbes auf diesem Wege.

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Filmforscher | Fri Dec 20 23:25:32 CET 2013 - Fri Dec 20 23:25:32 CET 2013

Was mich stört ist die pauschale Vermutung, dass es sich bei allen Filmen, über die hier geredet wird ja wohl Dutzendware handeln müsse, da sie ja sonst noch verfügbar wären. Hierzu ist ganz klar zu sagen: Das stimmt nicht! B-Filme hat es immer und überall auf der Welt gegeben. Das soll hier nicht bestritten werden. In Deutschland aber ist die Situation aufgrund der geschichtlichen Entwicklungen wie zuvor beschrieben jedoch sehr viel verschärfter.

Mir wird - leider - an dieser Stelle klar, dass hier über Filme geredet wird, die niemand mehr kennt. Und der Grund hierfür liegt nicht etwa darin, dass alle diese Filme schlecht wären oder "klamottig" - sondern ganz einfach aus dem Grund, weil ihr Materialzustand eine Aufführung nicht mehr zulässt. Man kann also niemandem einen Vorwurf machen. Und genau das ist das Motiv, das hinter dieser Petition steht.
Nichts gegen Laurel und Hardy oder Chaplin. Ich besitze natürlich die Gesamteditionen - aber Frage: Schon mal was von Siegfried Arno gehört, oder Curt Bois, oder Szöke Szakall bzw Otto Wallburg ???
Wer einmal das Glück hatte z.B. einen Film mit Siegfried Arno zu sehen und sich dabei vor Lachen "abgerollt" hat, wird das nicht wieder vergessen, und der erkennt sehr schnell, dass hier geniale Schauspieler und Komiker (jenseits der bekannten US Größen) am Werk waren. Oder Peter Lorre? Der Kindermörder aus Fritz Langs "M". Diesen Film kennt man natürlich - aber wo ist der ganze Rest der Filme, die dieser geniale Darsteller in Deutschland vor 1933 gedreht hat? Und je weiter man in die Vergangenheit zurückgeht, um so heikler wird die Sache. Schätzungsweise 80% aller deutschen Stummfilme sind verschollen oder gelten als extrem im Bestand gefährdet.
In den USA geht man anders mit dem eigenen filmischen Erbe um. Die Erhaltung desselben genießt dort einen weitaus höheren Stellenwert als hierzulande. Hierzu leisten Rechteinhaber wie staatliche Stellen gleichermaßen ihren Beitrag.
Die Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung, zu deren Rechtebestand ein großer Anteil der hier zur Diskussion stehenden Filme gehört (nicht alles, viele der nach 1933 enteigneten Gesellschaften jüdischer Unternehmer gehört nicht dazu - und diese Filme sind deshalb noch einmal zusätzlich gefährdet), hat in der Vergangenheit viel für die Restaurierung ihres Filmbestandes getan. Finanziert wurde das über eine Austrahlung im Fernsehen. Nun - nachdem die öffentlich rechtlichen Fernsehsender sich aber dazu entschlossen haben, das "Schwarz-Weißes" im Fernsehen nichts mehr zu suchen hat, brechen diese Einnahmen weg
Ein öffentlich rechtlicher "Spartenkanal" wie hier an anderer Stelle bereits vorgeschlagen, könnte schon viel Positives bewirken - es würde vor allen Dingen bewirken, das viele Filme deutscher Produktion wiederentdeckt würden, von denen die breite Öffentlichkeit überhaupt keine Ahnung hat, dass soetwas überhaupt existiert (hat).

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StefanJ-- | Fri Dec 20 08:22:34 CET 2013 - Fri Dec 20 08:22:34 CET 2013

Tja, dann bräuchten wir vielleicht eine GEFA? Gesellschaft für Filmische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte?

Wie kommen denn die Fimschaffenden aktuell an ihre Tantiemen?

Tut mir leid, ich kann nicht akzeptieren, dass die Allgemeinheit hier den Privatbesitz (an Urheberrechten) so massiv und bedingungslos subventionieren soll. Weil, bei den Filmen, die immer noch Geld bringen, sind Restaurierung und Digitalisierung ja offensichtlich kein Problem. Aber bei den sauren Trauben der kulturhistorisch angeblich wertvollen aber wirtschaftlich uninteressanten Dutzendware aus der Klamottenkiste soll dann gefälligst der Steuerzahlen einspringen? Nein! Auch hier gilt: Eigentum verpflichtet.

Ach ja, jetzt geht es um die Filme von vor 50 Jahren. Da ist der Umfang schon schwer überschaubar. Und in ein paar Jahren geht es dann um die filmische Massenware aus den Zeiten, wo die ersten 50 Runfunkanstalten auf Sendung gingen. Ich sehe schon in 30 Jahren jemanden fordern, es müßten aus kulturhistorischen Gründen alle Folgen von Tutti-Frutti ins aktuelle Medienformat konvertiert werden. Natürlich auch wieder auf Kosten der Steuerzahler. Und auch wenn es auch Anderes gab wie Tutti-Frutti, Dalli-Dalli, Am Laufenden Band oder Einer Wird Gewinnen sind 20, 30, 40 Jahre später vielleicht nette Erinnerungen, aber einfach nicht mehr relevant. Und das gilt auch für mindestens 95% aller anderen bewegten Unterhaltungsbilder. Oder auch anderer Medienerzeugnisse - wer wird es überhaupt merken, wenn das letzte Exemplar von Hedwig Courths-Mahler zu Staub zerfallen sein wird?

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Filmforscher | Thu Dec 19 23:00:32 CET 2013 - Thu Dec 19 23:00:32 CET 2013

Sorry, aber das erscheint mir alles wenig durchdacht. Wenn ich mir die durchgängig durch alle Programme sich ziehenden televisionären Zumutungen anschaue, dann wünsche ich mir mehr "Bonanza" und "Rauchende Colts". Fazit ist, dass wir auf unsere cineastische Vergangenheit nicht verzichten können und das eine Gesellschaft - die sich selbst als Kulturnation bezeichnet (darf nur alles nix kosten) - auch für den Erhalt sorgen muss.

Und was den Ruf nach der GEMA angeht - die hat nun überhaupt keine Aktien an dem Thema (bis auf den Musikanteil, der in jedem Film enthalten ist). Das Kürzel GEMA steht für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Diese Gesellschaft vertritt Komponisten, Textdichter und Arrangeure.

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StefanJ-- | Thu Dec 19 15:00:16 CET 2013 - Thu Dec 19 15:00:16 CET 2013

Zitat: von Filmforscher
Zunächst zum Statement, dass die so genannte "Dutzendware" nicht erhaltungswürdig sei, und dass uns die Filmklassiker schon erhalten bleiben. Hier sei daran erinnert, dass auch ein Film wie "Metropolis" erst seit gut dreißig Jahren als "Klassiker" gilt und zu seiner Entstehungszeit ein veritabler Vollflop war. Mit einer solchen Einstellung kann man an diese Problemstellung nicht herangehen, denn dann wären sämtliche Kopien des Films inzwischen zu Staub zerfallen.

Fritz Lang war schon lange vorher als Künstler anerkannt.

Aber da sieht man gleich eines der Probleme. Dem einen sin Uhl, dem andern sin Nachtigall.

Zitat: von Filmforscher
Außerdem sind es gerade die so genannten "Bread and Butter" Filme, an denen die Entwicklung der Filmkunst hierzulande am besten abzulesen ist. Bahnbrechende Serials wie z.B. Joe Mayss "Herrin der Welt" (1919/20), der absolute Vorläufer aller Aktionserien liegen z.B. immer noch nicht vollständig vor - und das ist nur ein Beispiel von hunderten wenn nicht sogar weit über Tausend Titeln, die nicht zugänglich sind, bzw vom Verfall bedroht sind.

Das ist aber kein Grund, in Tränen auszubrechen. Von den ollen Griechen und Römern sind auch nur Fragmente erhalten. Traurig zwar, aber nicht ernst.

Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit immer und überall für alles zahlen soll, was bestenfalls noch für eine klitzekleine Randgruppe interessant ist. Wie relevant ist das denn alles noch. Wenn ich an meine Kindheit zurückdenke, dann vermisse ich es nicht wirklich, dass es keine Rauchenden Colts mehr gibt, oder Bonanza, oder Western von Gestern, oder die Klamottenkiste. Die höherwertigen oder auch die extrem populären Sachen werden aber nach wie vor gesendet. Das geht von Chaplin über Don Camillo bis hin zu den 1950er- Heimatfilmen (muss ich mir ja nicht anschauen).

Zitat: von Filmforscher
Weiterhin die Abschiebung der Verantwortung auf die Copyrightinhaber: Hier sei daran erinnert, dass diese oftmals schon nach wenigen Jahrzehnten nicht mehr festsstellbar sind. Wobei die Situation in Deutschland noch verschärft ist. Bis 1938 wurden in Deutschland zahlreiche so genannte nicht arische Produzenten enteignet, vertrieben, ermordet, gleiches gilt für andere Copyrightberechtigte wie Regisseure, Drehbuchautoren, Komponisten etc. Obwohl per Gesetzeslage noch ein Copyrightschutz vorliegen würde, läuft der meistens ins Leere, weil keine Berechtigten mehr festzustellen sind. Institute wie das Bundesarchiv sitzen auf vielen solcher Kopien und trauen sich aber gleichzeitig auch nicht, mit diesen Filmen etwas zu machen, aus Angst davor, es könne doch noch mal ein Anspruchsteller aus der Versenkung auftauchen und überzogene Ansprüche stellen. Die ganze Situation ist ein Teufelskreis, denn dieser Stillstand bedeutet, dass an dem vom Zerfall bedrohten Material auch keine Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden können, bzw es werden KEINE Maßnahmen genau mit diesem Argument vorgenommen: Was sollen wir einen Film sichern, den wir hinterher sowieso nicht auswerten können?

Wozu gibt es denn die GEMA?

Zitat: von Filmforscher
Zu den Kosten: Eine ordentliche Grundsicherung eines abendfüllenden Spielfilms, digitale HD-Überspielung, Ausbesserung der gröbsten Schäden, schonende Tonrestaurierung (entfällt bei Stummfilmen naturgemäss) sollte mittlerweile für rund 20.000 Euro zu haben sein. Wenn man bedenkt, wieviel Millionen hierzulande nur für Sportrechte ausgegeben werden, ist das geradezu ein Klacks.

Oha. Sagen wir mal, 1915 - 1955 sind 40 Jahre. Mal 4 Filme pro Woche (Keine ahnung, wie umfangreich das Angebot damals war, teilweise sind die Leute ja 2-3 Mal pro Woche ins Kino). Und schon sind wir bei 166 Millionen. Und verteilen und lagern muss man die Kopien ja auch noch.

Zitat: von Filmforscher
Zu guter Letzt: Das Thema dieser Petition lautet "Rettung des Filmerbes", damit dürfte alles gemeint sein, was öffentlich zugänglich war / ist. Privatfilme fallen aus meiner Sicht zunächst einmal nicht nicht in die Kategorie.


OK, dann bin ich ja beruhigt, was die Privatfilme angeht.

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Heinz 548 | Thu Dec 19 02:32:56 CET 2013 - Thu Dec 19 02:32:56 CET 2013

Es ist wohl kaum durchführbar alle irgendwie öffentlich gewordenen Filmdokumente zu archivieren, zu digitalisieren und umzukopieren.

Es stellt sich zudem die Frage welche Filme als kulturell schützenswert anzusehen sind und vor allem wer diese Feststellung trifft.

Wenn es daraufhin laufen soll, dass deutsche kulturelle Hochgenüsse wie bspw. „Jucken im Unterhöschen“ aus den 1970er Jahren oder ähnlich dümmliche Filmchen oder populärer filmischer Einheitsbrei vom Format wie „Rote Rosen“, „Sturm der Liebe“, „Unter uns“ etc. damit gemeint ist, eine klare Nichtmitzeichnung.

Es ist bereits angeklungen: Falls der Staat sich um die Erhaltung des Kunstfilms kümmern sollte, dafür einen Summe von 500 Mio (nach Aussage des Petenten) aufzuwenden hätte, müssten ihm allerdings dann im Gegenzug auch die Verwertungsrechte eingeräumt werden. Es stellt sich weiterhin die Frage ob eine Sicherung des ein oder anderen Films überhaupt von den Rechteinhabern gewollt und gewünscht ist. Sich staatlicherseits einfach über deren Köpfe hinwegzusetzen halte ich für bedenklich.

Zudem sehe ich den Werterhalt in erster Linie und im ureigenen Interesse als Aufgabe des (privaten) Urhebers oder der Rechteinhabers an. „Filmforscher“ stellt klar, dass alleine aus dem Grund keine Sicherungen gezogen werden, weil Rechteinhaber nicht mehr leben oder existieren und das Bundesfilmarchiv mögliche Regresse befürchtet. Nun, wen dem so ist, ist es einfach so. Wenn das so nicht gewollt ist, müsste im Vorfeld dieser Petition das komplette Urheberrecht über Besitz, Eigentum und Verwertung neu geregelt werden. Aber zu fordern dass der Staat im Sinne von Ersatzmaßnahmen hieraus tätig wird halte ich im Moment für nicht angebracht, hierzu wäre er zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich überhaupt nicht in der Lage.

Zudem dürfte das nicht ein alleiniges Problem der filmischen Kunst, sondern auch ein Problem der Tondokumente (Musik, Reportagen, Reden etc) sein, wenn man diesbezüglich die mangelbehafteten Magnet- Tonträger betrachtet.

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Der_Max | Wed Dec 18 22:10:44 CET 2013 - Wed Dec 18 22:10:44 CET 2013

Nach den Grundlagen unserer föderalen Ordnung gehört Kultur zu den Aufgaben der Bundesländer. Insofern bin ich dagegen, Bundesmittel für diese Aufgabe einzusetzen.

Wenn wir für derartige Sachen, auch wenn ich ihre Wichtigkeit bejahe, den Bund in die Verantwortung nehmen wollen, können wir unseren Föderalismus abschaffen. Wollen wir das?

Wer diese Petition mitzeichnet, möchte wesentliche Inhalte unseres Grundgesetzes abschaffen (Art. 20 Abs. 1, Art. 30).

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Filmforscher | Wed Dec 18 21:41:59 CET 2013 - Wed Dec 18 21:41:59 CET 2013

Sorry, aber es gibt zu diesem Posting einiges richtig zu stellen.

Zunächst zum Statement, dass die so genannte "Dutzendware" nicht erhaltungswürdig sei, und dass uns die Filmklassiker schon erhalten bleiben. Hier sei daran erinnert, dass auch ein Film wie "Metropolis" erst seit gut dreißig Jahren als "Klassiker" gilt und zu seiner Entstehungszeit ein veritabler Vollflop war. Mit einer solchen Einstellung kann man an diese Problemstellung nicht herangehen, denn dann wären sämtliche Kopien des Films inzwischen zu Staub zerfallen.

Außerdem sind es gerade die so genannten "Bread and Butter" Filme, an denen die Entwicklung der Filmkunst hierzulande am besten abzulesen ist. Bahnbrechende Serials wie z.B. Joe Mayss "Herrin der Welt" (1919/20), der absolute Vorläufer aller Aktionserien liegen z.B. immer noch nicht vollständig vor - und das ist nur ein Beispiel von hunderten wenn nicht sogar weit über Tausend Titeln, die nicht zugänglich sind, bzw vom Verfall bedroht sind.

Weiterhin die Abschiebung der Verantwortung auf die Copyrightinhaber: Hier sei daran erinnert, dass diese oftmals schon nach wenigen Jahrzehnten nicht mehr festsstellbar sind. Wobei die Situation in Deutschland noch verschärft ist. Bis 1938 wurden in Deutschland zahlreiche so genannte nicht arische Produzenten enteignet, vertrieben, ermordet, gleiches gilt für andere Copyrightberechtigte wie Regisseure, Drehbuchautoren, Komponisten etc. Obwohl per Gesetzeslage noch ein Copyrightschutz vorliegen würde, läuft der meistens ins Leere, weil keine Berechtigten mehr festzustellen sind. Institute wie das Bundesarchiv sitzen auf vielen solcher Kopien und trauen sich aber gleichzeitig auch nicht, mit diesen Filmen etwas zu machen, aus Angst davor, es könne doch noch mal ein Anspruchsteller aus der Versenkung auftauchen und überzogene Ansprüche stellen. Die ganze Situation ist ein Teufelskreis, denn dieser Stillstand bedeutet, dass an dem vom Zerfall bedrohten Material auch keine Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden können, bzw es werden KEINE Maßnahmen genau mit diesem Argument vorgenommen: Was sollen wir einen Film sichern, den wir hinterher sowieso nicht auswerten können?

Zu den Kosten: Eine ordentliche Grundsicherung eines abendfüllenden Spielfilms, digitale HD-Überspielung, Ausbesserung der gröbsten Schäden, schonende Tonrestaurierung (entfällt bei Stummfilmen naturgemäss) sollte mittlerweile für rund 20.000 Euro zu haben sein. Wenn man bedenkt, wieviel Millionen hierzulande nur für Sportrechte ausgegeben werden, ist das geradezu ein Klacks.

Zu guter Letzt: Das Thema dieser Petition lautet "Rettung des Filmerbes", damit dürfte alles gemeint sein, was öffentlich zugänglich war / ist. Privatfilme fallen aus meiner Sicht zunächst einmal nicht nicht in die Kategorie.

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Dec 18 04:41:30 CET 2013 - Wed Dec 18 04:41:30 CET 2013

Abandonware muss endlich staatlich anerkannt werden. Es darf nicht "wo kein Kläger da kein Richter" gelten, da heutzutage überall Abmahnmafia Geld rausklagt. Copyright braucht das Prinzip "Use it or loose it" - was nicht mehr gewerblich angeboten wird (vereinzelte Restexemplare im Gebrauchthandel oder böswillig zuhohe Prohibitivpreise zählen nicht), bedarf keiner Strafverfolgung.

Modernes Kulturgut ist oft auf Kurzlebigkeit angelegt und verschwindet nach wenigen Jahren vom Markt sobald kein Profit mehr erwirtschaftet wird (schlimmstes Beispiel: Computerspiele und virtuelle Welten die nur noch in der Cloud des Anbieters statt auf Geräten der Nutzer existieren und folglich nicht abspeicherbar sind). Auch Bitrot durch sich zersetzende Speichermedien muss der Nutzer durch Kopieren verhindern dürfen, was weder rechtlich noch technisch verhindert werden darf.

Es muss endlich das Menschenrecht auf Kulturbewahrung in die Verfassung. Natürlich kann nicht jede Art von Kultur (z.B. kultische Menschenopfer bei Eingeborenen) auch ausgelebt werden. Doch Dokumentation in digitalisierbarer Form muss auf jeden Fall gewährleistet sein und über dem Copyright stehen. Kultur gehört denen die sie leben, nicht die sie verkaufen. Das Recht aud Kulturbewahrung muss (grade im Sinne demokratischer Meinungsbildung) in die Hand des Bürgers und darf nicht dem Gutdünken zentralisierter Archive, Copyright-Inhaber oder Zensurbehörden unterliegen.

In der Arte-Doku "Nitro-Archipele" zeigten sie sogar, dass in den 1950ern Kinofilmkopien (Originale!, nicht "Raub"-Kopien) *absichtlich* nach Ende der Saison durch den Rechteinhaber systematisch vernichtet wurden, um nicht die Einspielergebnisse des nächsten neuen Kinofilms durch ihre Weiterexistenz zu gefährden (Stichwort: "geplante Obsoleszenz"). Die BBC hat alte TV-Serien der 1960er/70er nach einigen Jahren einfach gelöscht um die Videokassetten (kosteten 500 Pfund o.ä.) neu zu bespielen. Z.B. hätte die heute weltberühmte Kultserie "Monty Python's Flying Circus" beinahe dieses Schicksal ereilt, wenn die Macher die Bänder nicht eigenhändig zurückgekauft hätten. Mit der Erfindung des Videorekorders schien das Problem wenigstens beim TV gelöst, doch perverse Knebeltechnologien wie "HD+" versuchen das Menschenrecht auf Kulturbewahrung und demokratische Meinungsbildung (was ist mit unerwünschten Nachrichten?!) durch Zwangs-Kopierschutz (sammt ferngesteuert nachträglicher Löschmöglichkeit!) auszuhebeln.

Ich fordere ein Recordright statt Copyright - jeder Nutzer muss technisch und politisch das Grundrecht zum Aufnehmen/ Kopieren digitaler Werke (mindestens zum persönlichen Gebrauch) erhalten, damit das Menschenrecht auf Kulturbewahrung gewahrt ist. Es darf kein Eyes-Only (Stichwort "HD+") geben, damit keine Konzerne oder Zensurbehörden allein über die Weiterexistenz von Werken entscheiden.

Nicht nur die klassischen Nitrofilme, auch Magnetbänder und Speicherchips (Eproms, Flashspeicher) müssen vor Zerfall und Bitrot gesichert werden, sonst könnte es eines Tages sein, dass z.B. noch Speicherdiscs aber keine funktionierenden Laufwerke mehr existieren, da die Firmware in deren Flash-ROM längst erloschen ist.

=>ganz klar Mitzeichnung.

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