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Petition 47678

Zulassung zum Straßenverkehr

Sonder- und Wegerechte für ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen vom 08.12.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auch ehrenamtliche Mitglieder von Hilfs-, Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen blaues Blinklicht mit Einsatzhorn an ihrem privatem KFZ führen dürfen um im Einsatzfalle zum Stützpunkt der Organisation oder ggf auch direkt zum Einsatzort fahren zu können.

Begründung

Insbesondere die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Ortschaften, in denen keine Berufsfeuerwehr integriert ist, müssen zügig zum Einsatzort bzw. zuerst einmal zum Gerätehaus kommen. Aufgrund immer mehr verstopfter Straßen in denen kein Durchkommen ohne Sonder- und Wegerechte mehr möglich ist, kommen Mitglieder freiwilliger Katastrophenschutzorganisationen immer später zum Stützpunkt. Es geht hierbei wichtige und kostbare Zeit verloren, die allerdings schlimme Folgen haben kann.
Noch schlimmer ist es, wenn noch nicht einmal spezielle Führungs- oder Fachkräfte durchkommen.
Selbstverständlich kann die Erteilung einer solchen Bedingung auch mit gewissen Auflagen verbunden werden.

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