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Petition 47923

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vom 16.12.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch klargestellt wird, dass "Eingetragene Lebenspartnerschaften" über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen, wie die Institution "Ehe".

Begründung

DAS BGB, der Anwendungserlass zum Steuerrecht als auch das Gesetz zum Adoptionsrecht sind für "Eingetragene Lebenspartner" auf einen verfassungsrechtlichen Stand zu bringen.
Eingetragenen Lebenspartnerschaften sind bis heute wesentliche Gleichstellungsmerkmale mit der Institution "Ehe" verwehrt geblieben, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gibt es keine haltbaren Gründe mehr homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln. Gleichgeschlechtliche Paare sind trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen
Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 und verschiedenen höchstrichterlichen Urteilen in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das BGB, das Steuerrecht und das gemeinsame Adoptionsrecht. Das Grundgesetz enthält keine Definition der Ehe. Die Ehe wird in Art. 6 I GG genannt, aber nicht abstrakt, als vorpositives Institut geschützt. Zudem verstossen die derzeit noch herschenden Ungleichbehandlungen im BGB, dem Steuerrecht und dem Adoptionsrecht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz.

Daher ist auch nicht zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht ein solches Gesetz stoppen würde. Ganz im Gegenteil haben die bisherigen Entscheidungen zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und zum Transsexuellenrecht deutlich gemacht, dass in dem zuständigen Ersten Senat alte Ideologien deutlich an Bedeutung verloren haben. Das zeigt nicht zuletzt der Beschluss des Verfassungsgerichts von 2013 und vielen weiteren Beschlüsse in den Jahren zuvor.

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