Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge
ein Presseauskunftsgesetz beschließen
Begründung
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013 (6 A 2/12) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als Bundesbehörde nicht anwendbar sind,mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber
unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gestützt werden kann.
(vergl. BT-Drs 17/12484)
Deshalb fordern wir den Deutschen Bundestag auf, unverzüglich ein Presseauskunftsgesetz zu beschließen