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Petition 48006

Energiewirtschaft

Aufhebung der Deckelung von Errichtungskosten für 110-KV-Erdkabel vom 19.12.2013

Text der Petition

Ich möchte, dass im Energiewirtschaftsgesetz EnWG im § 43h die Deckelung mit dem Faktor 2,75, für die Errichtungskosten von 110-KV-Erdkabeln (HGÜ) gegenüber Freileitungen aufgehoben wird . Des Weiteren soll eine Ausweitung auf 380-KV-Leitungen erfolgen.

Begründung

Das EnWG § 43h deckelt die Errichtungskosten von 110 KV Freileitungen gegenüber Erdkabeln, so dass eine alternative Planung meist aus Kostengründen nicht möglich ist. Der Stand der Technik lässt eine Errichtung von Erdkabeltrassen noch nicht im gleichen Kostenrahmen zu, wie für Freileitungen. Durch dieses Gesetz wird aber die Möglichkeit unterbunden, dass Erfahrungen und technische Verfahren weiter entwickelt werden können, weil die Praxiserprobung klein gehalten wird.
Erdkabel würden dem Menschen, der im Umfeld von Hochspannungsleitungen (110 und 380 KV) leben soll, größere gesundheitliche Vorteile bieten. (E-Smog.....lange Aufzählung möglich). Es muss aber für den Menschen, alles nur erdenklich Mögliche unternommen werden, um ihn vor Umwelteinflüssen zu schützen. Bei der Verwendung von Erdkabeln ist mit größter Wahrscheinlichkeit mit einer kleineren E-Belastung zu rechnen.
Weiter Vorteile von Erdkabeln zeigen sich in:
- Vogelschutz
- unsichtbar
- wenig Flächenverbrauch
- keine Beinträchtigung durch Sturmschäden
- hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
- .....,,,,
Die Möglichkeit der Erdkabelverlegung sollte auch auf alle Höchstspannungsleitungen ausgeweitet werden.

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