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Petition 48143

Verbraucherschutz

Kennzeichnung von Glutamat in Nahrungsmitteln vom 26.12.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Glutamat auf sämtlichen Nahrungsmitteln eindeutig genannt werden muß und nicht unter Namen wie "Würze", "Aroma", "Hefeextrakt" etc. "getarnt" werden darf.

Begründung

Glutamat steht unter anderem unter dem Verdacht, neuro-degenerative Krankheiten wie Alzheimer, Demenz sowie Fettsucht auszulösen bzw. zu unterstützen. Ist Glutamat explizit genannt kann der Verbraucher entscheiden, ob er es zu sich nehmen will oder nicht. Ist es nicht genannt, weiß der Verbraucher gar nicht, daß er es evtl. zu sich nimmt und bringt damit evtl. auftretenden Körper-Reaktionen auch gar nicht in Zusammenhang damit. D.h, es geht um das "Spiel mit offenen Karten".

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