Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 5 Abs.1 Nr. 11 SGB V die Worte "...bis zur Stellung des Rentenantrages..." durch die Worte "bis zum Renteneintritt" zu ersetzen.
Begründung
In vielen Fällen, die fast ausnahmslos Frauen betreffen, werden Rentnerinnen nicht in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, weil ihnen wegen der frühzeitigen und sogar von der Deutschen Rentenversicherung empfohlenen Rentenantragstellung (3 Monate vor Renteneintritt) genau diese Zeiten bei der Berücksichtigung der neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraumes seit erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fehlen. In manchen Fällen fehlen ganze 10 Arbeitstage, weil der Tag der Rentenantragstellung Grundlage ist und nicht der doch wohl entscheidende Tag des Renteneintritts. Diese Rentnerinnen zahlen dann beispielsweise einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von 350 € als freiwillig Versicherte bei einer Rente von nur 700 €.