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Diskussion zur Petition 48521

Tierhaltung

Abschaffung der Intensiv- und Massentierhaltung bis 2020 vom 12.01.2014

Diskussionszweig: ungenau

scrimau | 12.06.2014 - 20:24

ungenau

Anzahl der Antworten: 7

Ein Verbot der Massentierhaltung wie hier beschrieben fordert also folgendes:

1. Artgerechte Haltung
Artgerechte Haltung (insbesondere Platzangebot) ist nach Ansicht des Gesetztgebers aber offenbar bereits im Gesetz verankert, zumindest generell. Hier müsste man daher KONKRETE Gegenbeispiele anbringen und entsprechende Forderungen für jede Tierart festmachen (für Geflügel exakte Platzangaben, für Schweine eine andere, etc.) und diese einbringen.

2. Auslauf
Auslauf ist eine sehr allgemeine Angabe, hier müsste man in aller Regel auch für jede Tierart eine konkrete Angabe festmachen, auch was die Zugangsmöglichkeit (1mal in der Woche / täglich / tagsüber / immer) betrifft.

3. Verbot der Qualzucht
§ 11b Tierschutzgesetz verbietet Qualzucht bereits.

Am Ende des Tages wird nur Punkt 2. Auslauf übrig bleiben im Erfolgsfall, den es dann zu konkretisieren gilt. Und da wird dem Gesetzgeber wieder freie Hand gelassen, welche Werte er dann festschreibt.

Generell ist auch der Titel irreführend. Ich glaube nicht, dass es möglich oder sinnvoll ist, Massentierhaltung per se zu verbieten. Die Agrarwirtschaft basiert nun einmal darauf, dass nicht jeder Mensch sich eine Kuh/Schwein/Huhn hält, sondern Tiere nunmal an einem Fleck zusammen gehalten werden, was für Herdentiere im Übrigen die einzig artgerechte Art der Haltung ist. Versteht mich nicht falsch, die existierenden/realen Zustände sind verheerend, alles andere als artgerecht und verabscheuungswürdig. ABER man kann doch nicht sagen, du hälst mehr als x (100/200/..) Tiere zusammen --> Massentierhaltung --> Tierquälerei. Das muss man schon an Platz/Tier festmachen (für jede Tierart ein anderer Wert). Und da muss man konkret werden.
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