Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in der Sterbebegleitung (Palliativ-Versorgung) Opium und andere bewusstseinsändernde Drogen eingesetzt werden dürfen.
Die Drogengabe muss vom Empfänger in seiner Patientenverfügung ausdrücklich gewollt sein.
Begründung
Die Maßnahme soll unter den gleichen Bedingungen gelten unter denen die Mediziner die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten aufgeben und ihn nur noch palliativ behandeln.
Die Sterbenden könnten über größere Zeiten von ihrem Elend abgelenkt werden und Glücksmomente erleben, die ihnen sonst verwehrt bleiben.
Die Aussicht auf die späte Drogenerfahrung einige junge Leute von frühen Drogenexperimenten abhalten. Selbst, wenn es nur wenige wären, es wäre dennoch ein Gewinn.
Die Tendenz, die Drogen gerne auch zu früh zu geben, würde durch die Vorschrift der Anwendung unter der Bedingung für Palliativ-Versorgung verhindert.