Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ihrem gesamten Wortlaut und Inhalt nach öffentlich bekannt und zugänglich gemacht werden.
Begründung
Tarifverträge können vom BMAS für allgemein verbindlich erklärt werden. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gelten die in dem Tarifvertrag getroffenen Bestimmungen unmittelbar verbindlich und stellen arbeitsrechtlich verbindliche Regelungen dar.
Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ist eine Kenntnisnahme oft nur unter erschwerten, zeit- und kostenintensiven Bedingungen möglich.
Der effektive Rechtschutz erfordert es, dass denjenigen, die unmittelbar von einer Norm betroffen sind, die Möglichkeit gegeben wird, von derem Inhalt auf einfachem und unkompliziertem Wege Kenntnis zu erlangen.
Eine Veröffentlichung der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge wenigstens im Internet ist daher dringend geboten. Eine Nennung der maßgeblichen Tarifverträge auf der Internetseite des BMAS ohne Inhalt stellt für die betroffenen Personen - gerade aufgrund der Kürze arbeitsgerichtlicher Verfahren - eine Vorenthaltung rechtstaatlicher Grundsätze dar.