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Petition 49631

Arbeitsschutz

Mindestschriftgrößen für Bedienungsanleitungen und Beipackzettel vom 11.02.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Schriftgrößen in Bedienungsanleitungen und Beipackzetteln von Geräten und anderen Waren eine Mindestgröße haben, die jeder ohne Probleme und Hilfmittel (Lupe), lesen kann. sofern er über eine Normale Sehfähigkeit verfügt.

Begründung

Hersteller sollen dazu verpflichtet sein, ihre Produktinformationen so auszulegen, das ein normaler Durchschnittsverbraucher diese problemlos lesen kann. Immer wieder kommt es vor, dass Bedienungsanleitungen / Beipackzettel von Geräten und anderen Waren, so klein gedruckt sind, dass man diese nur mit Hilfe einer Lupe überhaupt lesen kann. Dies stellt einen unzumutbaren Zustand für die Verbracher dar, weil damit eine einwandfreie Inbetriebnahme und Benutzung der Geräte oft nicht möglich ist. Wesenliche Informationen, die für einen ordungs- und gefahrlosen Gebrauch der Geräte und Waren erforderlich sind, können übersehen werden . Besonders bei Geräten und Waren, die in kleinen Verpackungen geliefert werden, ist aufgrund der Verpackungsgröße, der Aufdruck oder der Beipackzettel so klein gedruckt, dass er für viele Verbraucher unleserlich ist.

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