Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Pflichtbeiträge für Kindererziehung jeweils zur Hälfte dem Rentenkonto der Mutter und des Vaters gutgeschrieben werden.
Begründung
Kindererziehung ist durch die Mutter und den Vater zu leisten und ist keinesfalls geschlechtsspezifisch zu sehen, deshalb ist die Zuordnung zum Rentenkonto der Mutter willkürlich.
Nachträgliche Änderungen, wie sie jetzt zum Beispiel bei der "Mütterrente" vorgesehen sind, führen bei geschiedenen Ehepaaren dazu, dass der Versorgungsausgleich sich ändert. Diese Änderung muss gerichtlich neu bestimmt werden.
Eine Verfahrensänderung, wie sie hier vorgeschlagen wird, ist eindeutig und entlastet die Gerichte und Väter.