Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 50155

Internationale Wirtschaftsbeziehungen/ Wirtschaftsverträge

Für Abschluss des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) vom 22.02.2014

Diskussionszweig: Nachteile für den Europäischen Markt werden nicht aufgezählt.

neiZ | 12.03.2014 - 09:27

Nachteile für den Europäischen Markt werden nicht aufgezählt.

Anzahl der Antworten: 27

Das Abkommen wird unter vorgehaltener Hand ausgehandelt, so dass der Bürger nicht weiß was drin steht. Desweiteren ist es einem einzelnen Land nicht möglich aus diesem Abkommen auszusteigen, da die EU unterzeichnet. Desweiteren ist es (wenn das Abkommen unterschrieben werden sollte) möglich in der EU Frakking zu betreiben, dazu kommt das Amerikanische Firmen Europäische Unternehmen verklagen können, wenn diese den Gewinn der Amerikanischen Firmen schmälern würden (z.B. auf Gen-Produkte usw. verzichtet). Also ich frage mich wie man als BÜRGER dieses Landes so ein Abkommen gutheißen kann.
19 Personen finden diesen Beitrag hilfreich