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Petition 50376

Mutterschutzgesetz

Anerkennung von Fehlgeburten unabhängig vom Gewicht des Kindes im Sinne des Mutterschutzgesetzes vom 02.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Mütter, die ein Spätabort erleiden einen Anspruch auf Mutterschutz bekommen. Die Grammgrenze für Fehlgeborenen Kinder sollte aufgehoben werden, da die jetzige Definierung vom Mensch und Fehlgeburt für die Eltern sehr verletzend ist und diese zusätzlich psychisch stark belastet.

Begründung

Mütter, die ein 500 g schweres Kind still geboren haben, beantragen mehrere Wochen Mutterschutz und können sich somit sowohl von der Geburt erholen als auch den Verlust verarbeiten ohne sich zusätzlich um ihr Arbeitsplatz zu sorgen. Doch die Mutter, deren Kind z. B. 450 Gr. wog muss nach demselben tragischen Erlebnis entweder in die Arbeit zurückkehren oder von einem Arzt zum nächsten rennen und um eine Krankschreibung betteln.
Die Menschen sind unterschiedlich was ihre Körperhöhe und das Gewicht anbelangt, so entwickeln sich auch die Kinder im Mutterleib alle unterschiedlich. Jedoch kann diese Entwicklung weder die Mutter noch das Kind beeinflussen. Aus diesem Grund, und in Hinsicht auf die Tatsache, dass stärker gebaute Frauen in den früheren Schwangerschaftswochen schwerere Babys gebären als die Zierlichen in den späteren Schwangerschaftswochen und ebenfalls bei Mehrlingsschwangerschaften, ist die 500 g Grenze äußerst verachtend und ungerecht.
Ganz zu schweigen davon, dass jede Frau nach der Entbindung körperliche Erholung benötigt, sind viele, die sich schämen den Arzt um eine Folgekrankenmeldung zu bitten oder diejenigen, die um ihren Arbeitsplatz bangen und es dadurch zu einer baldigen Arbeitsaufnahme kommt, schweren psychischen Belastungen ausgesetzt, die sich später sehr negativ auf der Gesundheit der Mütter widerspiegeln.

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