Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 50406

Ziviler Bevölkerungsschutz

Bundesgesetz für den Rettungsdienst vom 04.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Bundesgesetz für den Rettungsdienst entworfen wird. Aufgrund derzeitiger Entwicklungen im Rettungsdienst: Die europaweite Ausschreibung des Rettungsdienstes, Probleme mit der Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetzes, sowie die zunehmend unzumutbaren Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst machen es notwendig, den Rettungsdienst in Deutschland zu verstaatlichen oder einheitlich zu rekommunalisieren und zu einer hoheitlichen Aufgabe zu ernennen.

Begründung

Die Ausschreibung von rettungsdienstlichen Leistungen führt dazu, dass ausschließlich Personalkosten gesenkt werden können. Kosten für Material und die Vorhaltung von Rettungsmitteln können und werden dadurch nicht verändert. Dies führt dazu, dass erfahrene und gut qualifizierte Rettungsassistenten/-innen ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Europaweite Ausschreibungen verschlechtern die Situation zunehmend.
Das am 01.01.2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz wird und kann unter bestehenden Bedingungen nicht umgesetzt werden, da die dadurch entstehenden Kosten für Ausbildung und Ergänzungsprüfungen nicht in bestehenden Ausschreibungen vorgesehen waren und somit durch Leistungserbringer nicht finanziert werden können. Weiter sind die erforderlichen Notfallsanitäter bisher in keinem der Landesgesetze verankert und es erfordert die Novellierung aller Rettungsdienstgesetze auf Landesebene, um das neue Notfallsanitätergesetz effektiv in Kraft treten zu lassen.
Der Kostendruck auf die Leistungserbringer und somit auf die Angestellten im Rettungsdienst führt dazu, dass die Löhne deutlich unter denen in ähnlichen Gruppen (TVöD) liegen und durch Bereitschaftszeit, Arbeitsbereitschaft und Opt-out-Regelungen die Arbeitszeiten zum Teil über 48 Wochenarbeitsstunden erhöht werden, obwohl diese Bereitschaftszeiten und Pausen nicht effektiv anfallen.

Allen genannten Problemen könnte durch ein bundesweites Rettungsdienstgesetz und eine Verstaatlichung, beziehungsweise eine einheitliche Rekommunalisierung entgegengewirkt werden. Die Kosten würden durch die Zentralisierung der Verwaltung und Materialbeschaffung minimiert und der Bevölkerungsschutz würde sich deutlich verbessern.
Der Rettungsdienst mit seinem immer breiter werden Spektrum an Aufgaben muss als hoheitliche Aufgabe anerkannt werden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben