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Petition 50443

Arzneimittelwesen

Verbot von Privatverkäufen von verschreibungspflichtigen Medikamenten über Internetportale vom 05.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes beschließen, das Anbieten und den Verkauf verschreibungspflichtiger und damit apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen grundsätzlich und besonders auf Internetportalen per Gesetz eindeutig zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

Begründung

Immer wieder werden von Privatpersonen apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Auktions- und Verkaufsportalen zum Verkauf angeboten. Der Verkauf von derartigen Arzneimitteln ist ausschließlich Apotheken vorbehalten und wird im Arzneimittelgesetz geregelt. Leider scheint das Gesetz hinsichtlich Verkäufen von Privat an Privat wirkungslos zu sein.

Anzeigen von Apothekerverbänden gegen diese Angebote bei den zuständigen Staatsanwaltschaften werden nach kurzer Zeit wegen angeblicher Geringfügigkeit eingestellt. Die Betreiber der Portale, die teilweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sollen angeblich ebenfalls nicht haftbar gemacht werden können. Bei den Arzneimitteln handelt es sich um Antibabypillen, Blutdrucksenker, Insulin u.v.m., die möglicherweise ein hohes Nebenwirkungspotenzial beinhalten und bei unsachgemäßer Einnahme oder durch Wechselwirkungen mit anderen einzunehmenden Arzneimitteln sogar die Einweisung in ein Krankenhaus nach sich ziehen können. Außerdem werden Arzneimittel angeboten, die seit über einem Jahr das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben und für die eine sachgemäße Lagerung – wie in einer Apotheke - nicht garantiert werden kann. Auch verschreibungspflichtige Tierarzneimittel werden über diese Portale verkauft. Die Fälle wurden dokumentiert.

Besonders aus Gründen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes muss diese Gesetzeslücke dringend geschlossen werden und das Arzneimittelgesetz hinsichtlich des Verkaufs von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Privatpersonen eindeutig formuliert und derartige Angebote und der Verkauf unter Strafe gestellt werden. Der Deutsche Bundestag möge umgehend entsprechende Maßnahmen einleiten, damit u.a. auch Minderjährige nicht in den Besitz von bei falschem Gebrauch gesundheitsgefährdenden Arzneimitteln gelangen.

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