Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen zuteil werden dürfen.
Begründung
Zu diesem Zweck sind entsprechende Eingaben wie z.B. Passnummer o.ä vorzusehen.
Das Internet ist ein nur schwer zu kontrollierender Raum und daher auch für verantwortungsbewusste Eltern nicht leicht zu kontrollieren, was ihre Kinder im Internet treiben. Weiterhin gibt es inzwischen Online-Spieleseiten, bei denen sich Kinder gratis anmelden können, dann aber mit ihrem echten Geld Spielwährung einkaufen müssen, um wirksam an dem Spiel teilhaben zu können. Je nach Alter werden die Kinder mit solchen Tricks abgezockt, ohne sich selbst wirksam wehren zu können.
Und die Möglichkeit einen Riegel vorzuschieben, würde ich bei der Bezahlung als eher gegeben sehen - solche Dienstleistungen werden doch über Kontoabbuchungen, Kreditkarte oder Handyrechnung beglichen ... da lässt sich i.d.R. ein Limit eibauen, und fertig ist die Laube.
Mit der vorgesehenen Regelund würde nur ein Verwaltungspopanz augebaut, der nichts beingt.
Dagegen.
CYBERYOGI =CO=Windler | 10.12.2014 - 05:15
Wisst Ihr noch, wie Deutschland Flipperautomaten und Münzvideospiele in Kaufhäusern verbieten ließ, weil die ja angeblich soviel Taschengeld fressen würden!? (In anderen Ländern sind Videospielhallen ohne extreme Gewaltspiele meistens jugendfrei - in England sogar Glücksspiele!)
Kostenpflichtige Internetspiele sind doch wesentlich gefährlicher als ein harmloser Flipper (der im Gegenteil doch heute eher als bedrohte Hochkultur staatlich subventioniert werden sollte), da Kinder meist beliebig lange im Internet sind und Eltern (ja, die sind hier gefordert!) sich i.a. viel zu wenig kümmern was das Kind da grade tut (zumindest wo es nicht offensichtlich nach Kettensägenzombies oder Gewaltpornos aussieht). Spielhallen sind gegen potentielle Geldverschwendungsmöglichkeiten im Netz doch fast harmlos, daher ist dortiger Eintritt ab 18 beinah absurd, wenn das gleiche im Internet viel schlechter kontrollierbar möglich ist.
Nur durch Eltern nachladbare Guthabenkonten sind die momentan einzig sinnvolle Möglichkeit hier Geldverschwendung zu stoppen. Trotzdem sollten wie bei Geldspielautomaten gesetzliche Vorschriften für die Kosten von Online-Unterhaltungsspielen existieren, damit diese nicht unerwartet plötzlich extrem teuer werden können (wenn man z.B. gewisse hohe Levels erreicht). Erfüllt ein Spiel die Vorgabe nicht, müssen alle bisherigen Zahlungen für nichtig erklärt und zurück erstattet werden.
(Mitzeichnung)
TheK79 | 07.12.2014 - 07:24
Davon abgesehen, dass hier wieder Jugendschutz durch eine technische Hürde für Erwachsene erzeugt werden soll. Eine Limit-Funktion würde zudem auch die Probleme von Erwachsenen lösen, die mehr Geld ausgeben, als sie eigentlich wollen.
Heinz 548 | 05.12.2014 - 15:44
Gleichlautende Petitionen hatten wir schon mal...
Ich sehe die Verantwortung zur Nutzung von „finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet“ bei Kindern und Jugendlichen erst einmal bei den Eltern /Erziehungsberechtigten und nicht (mal wieder)beim Staat.
Es ist eine Frage der Erziehung ob ein Kind /Jugendliche/Jugendlicher die „Wahrnehmung von Dienstleistungen“ in Anspruch nimmt. Solange das Annehmen vorherrscht, dass ich eine Dienstleistung in Anspruch nehmen kann und darf, aber nichts dafür zu zahlen brauche, resp. hierfür keine Gegenleistung zu erbringen habe, stimmt diesbezüglich etwas nicht, oder es besteht Aufklärungs (Erziehungs)bedarf
Wie bereits an anderen Stellen deutlich gemacht wurde: Es gibt ausreichende Möglichkeiten die „finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet“ zu reglementieren, zu begrenzen, zu limitieren oder gar komplett auszuschließen.
(Allerdings: Sehr oft wissen Eltern /Erziehungsberechtigte nicht, wie das überhaupt funktioniert....)
Jedermann | 05.12.2014 - 14:15
Exakt. Und jeder nicht grenzdebile Anbieter (vor allem im internationalen Umfeld) richtet seinen Kunden eigene Konten ein, die sich analog zur Prepaid-Handykarte per Vorkasse aufladen lassen. Ist das leer, geht halt nix mehr. Jeder Anbieter, der das nicht so macht, riskiert Zahlungsausfälle und endlose Inkassoverfahren ... und wer will das schon. Wo das mit Vorkasse viel einfacher ist.
Nutzer1882 | 04.12.2014 - 20:26
Ein Limit, wenn ich "Jedermann" richtig verstanden habe, bezieht sich z.B. auf das Guthaben eines Handys, das Eltern ja heute schon problemlos steuern können. Ist das Guthaben aufgebraucht, kann nichts mehr eingekauft werden. Die Altersprüfung muss bereits bei Autorisierung des Kontos für eine Abbuchung erfolgen. Hier ist notwendig zu prüfen, ob die volle Geschäftsfähigkeit vorliegt. Ist dies nicht der Fall und übersteigen die Beträge den Taschengeldbegriff (§110 BGB) sind Eltern berechtigt, die Handlung des Kindes rückgängig zu machen. Dies gilt selbstverständlich auch für Online-Käufe und In-App-Käufe.
Zudem gibt es die Möglichkeit ein Konto so einzurichten, dass man dieses nicht überziehen kann. So kann man auch lernen, dass es Grenzen gibt. Die Möglichkeiten sind demnach bereits vielfältig vorhanden.
Dorian_Gray | 04.12.2014 - 12:53
Das halte ich dann doch für problematisch, und ändert auch nichts am eigendlichen Problem der Altersüberprüfung. Die Bezahlung müsste ja dann vor der Nutzung des Spieles erfolgen, sonst könnte das Kind einfach die Spiele nutzen und dann verweigern die Eltern einfach die Zahlung (ein Limit wäre ja nichts anderes als eine Zahlungsverweigerung). Dadurch entsteht für das Kind der Eindruck, es könne einfach so irgendwelche Spiele nutzen und massig Geld dafür ausgeben, ohne hinterher dafür zahlen zu müssen. Das ist pädagogisch kontraproduktiv.