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Diskussion zur Petition 50489

Zivilrecht im Internet

Schutz von Kindern und Jugendlichen bei kostenpflichtigen Internetdienstleistungen vom 07.03.2014

Diskussionszweig: Wie soll das umgesetzt werden?

wst0312 | 26.12.2014 - 18:00

Wie soll das umgesetzt werden?

Anzahl der Antworten: 2

"Das Internet" ist zunächst mal - nein, kein Neuland, auch wenn uns regierende "Persönlichkeiten" dies weismachen wollen, sondern ein Medium zur Datenübertragung...
Nicht mehr und nicht weniger...

Die Inhalte von denen der Petent spricht werden von irgendwelchen Firmen, juristischen Personen, angeboten und auf Servern bereitgestellt, die wiederum an das Internet angeschlossen sind. Diese Server, und der Firmensitz, befinden sich normalerweise in den Ländern in denen sich evtl. subtile Geschäftspraktiken am einfachsten und am steuergünstigsten anbieten lassen. - Ganz sicher werden also die wenigsten in Deutschland stehen.
Irgendwelche Gesetze des Bundestages würden diesen Firmen also im Höchstfalle ein müdes Lächeln abringen... Sofern sie sie überhaupt zur Kenntnis nehmen...

Die einzige Möglichkeit wäre also ein Verbot für Kinder und Jugendliche, ausländische Server anzusprechen. Dass dieses von irgendwelchen Ordnungsbehörden nicht kontrollierbar wäre, dürfte jedem klar sein...
Es wird also eine Verantwortung der Eltern sein, diese Systeme mit technischen Mitteln für Kinder und Jugendliche zu sperren - und diese Möglichkeiten gibt es schon!

Wofür also diese Petition???

Zudem gilt dann das ganz normale deutsche Zivilrecht, für das das Medium des Warentransports (in diesem Falle das Internet) völlig egal ist, sofern nicht der Transport selbst Streitgegenstand ist...

Bitte bedenken Sie aber auch die Folgen:
Nur noch geschätzte 1% Prozent der an das Internet angeschlossenen Systeme werden erreichbar sein!

Beispiele:
google.de (IP: 173.194.113.31) - United States, California, Google Inc.
microsoft.de (IP: 134.170.188.221) - United States, Washington, Microsoft Corp.
facebook.de (IP: 173.252.120.6) - United States, North Carolina, Facebook Inc.
amazon.de (IP: 178.236.6.250) - Ireland, Dublin, Amazon Data Services Ireland Ltd.
sony.de (IP: 72.52.5.3) - United States, Massachusetts
apple.de (IP: 17.142.160.17) - United States, California
twitter.de (IP: 165.160.15.20) - United States, Delaware

Wie Sie sehen hätten sich die Probleme Facebook und Twitter, sowie XBox und PS4, IPhone, Android- und Windows-Phone sowie das selbständige Einkaufen von Büchern dann ebenfalls erledigt...

Ich habe vorhin eine E-Mail aus meinem Wohnzimmer (Niedersachsen) über meinen Privataccount bei einer norddeutschen Großstadt zu meinem Firmenaccount (Nordrhein-Westfalen) gesendet. Diese wurde von meinem Internetprovider über Belgien in die norddeutsche Großstadt und von dort aus über Paris nach Nordrhein-Westfalen gesendet!

D. h. E-Mail Benutzung erst ab 18 Jahre, es sei denn ausschliesslich über deutsche Server - auch das gibt es schon, aber natürlich sind dann keine Adressen ausserhalb dieser Kreise erreichbar (In den 80ern nannte man diese Systeme übrigens Mailbox - also: Back to the roots...)

Oder habe ich das falsch verstanden? Fordern Sie tatsächlich den deutschen Bundestag auf, ein weltweit geltendes Gesetz zu erlassen?
Oder hat die regierende "Persönlichkeit" recht? ist das Internet doch Neuland, und 99% der Nutzer haben es noch gar nicht verstanden?
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wst0312 | 30.12.2014 - 09:09

Zitat: von Nutzer607513
"Internetzugang" sollte man umdefinieren als ein Produkt mit vier Stufen:
* Öffentlich / Kindersicher
* Deutschland
* Europa
* Weltweit

Das wäre sicherlich, auch technisch umsetzbar...
Zitat: von Nutzer607513
Das preiswerteste Angebot könnte auf Deutschland beschränkt sein und ein weltweites Angebot könnte Mehrkosten verursachen.


Die Preisgestaltung ist dagegen nicht nachvollziehbar. Die Mehrkosten verursacht genau die Filterung und/oder Sperrung von Inhalten/Strecken usw.
Die Preisgestaltung müsste also genau anders herum sein.

Warum sollten auch die Kunden, die mit viel Zeit und Aufwand ihren Kindern selbst den Umgang mit dem Internet beibringen, bzw. den Umgang einschränken, für diejenigen zahlen die diese Verantwortung an den Internetdienstleister "delegieren"???

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Nutzer607513 | 29.12.2014 - 13:45

"Internetzugang" sollte man umdefinieren als ein Produkt mit vier Stufen:
* Öffentlich / Kindersicher
* Deutschland
* Europa
* Weltweit

Jeder Anbieter von öffentlichem Internet könnte verpflichtet werden ein Angebot dieser Stufe zu beziehen. Das preiswerteste Angebot könnte auf Deutschland beschränkt sein und ein weltweites Angebot könnte Mehrkosten verursachen. So wären Firmen motiviert ihre Angebote für deutsche Kunden auch in Deutschland anzubieten, was einfach aus deutscher Sicht sowieso wünschenswert wäre. Kinder wären vor Firmen ohne Impressum und fremden Jurisdiktionen geschützt und Kunden, die unbedingt weltweite Webseiten benötigen hätten dazu die Möglichkeit, müssten aber evtl. höhere Gebühren bezahlen.

Und damit die Konkurrenz die erhöhte Gebühr für das weltweite Internet nicht auf Null reduziert sollte man es vielleicht gleich als politisch gewollt mit einer Art Strafzoll markieren.

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