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Petition 50550

Auswärtige Angelegenheiten

Unterstützung der Ukraine nur unter bestimmten Bedingungen vom 09.03.2014

Text der Petition

Aussetzung der finanziellen Unterstützung an die Ukraine

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

Die Bundesrepublik Deutschland leistet keine finanzielle oder andere Unterstützung an die amtierende Regierung der Ukraine, solange

(1) dieser Regierung Rechtsextremisten angehören;

(2) die Todesschüsse von Scharfschützen in Kiew nicht von einer unabhängigen Kommission untersucht werden.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Haltung auch in der Europäischen Union aktiv zu vertreten.

Begründung

(1) Die seit dem 27. Februar in der Ukraine regierende Koalition steht u.a. unter Einfluss von Rechtsextremisten. Vier Minister in Kiew gehören der Swoboda an, einer Partei, die in Deutschland mit der NPD kooperiert und beobachtendes Mitglied der rechtsextremen „Allianz der Europäischen nationalen Bewegungen“ ist. Weitere Schaltstellen im Staatsapparat, so der Nationale Sicherheitsrat und die Generalstaatsanwaltschaft, wurden mit Swoboda-Funktionären und Kadern des Prawyj Sektor (Rechter Sektor) besetzt, einer paramilitärisch und antisemitisch auftretende Organisation. Zweifellos ist es falsch, die ukrainische Regierung und die sie tragende Protestbewegung unisono als rechtsextrem zu denunzieren; sie repräsentieren in großen Teilen eine demokratisch motivierte Revolte gegen die autoritäre Herrschaft unter Präsident Janukowitsch. Aber das rechtfertigt nicht, Bündnisse mit Rechtsextremisten zu akzeptieren und diese mit Rat und Tat zu stützen. Egal in welchem Land sie existieren und wer sie schließt: Solche Bündnisse sind international zu stoppen.

(2) Im Verlauf der Proteste in Kiew wurden Dutzende Menschen getötet. Überwiegend ist von rund 80 Personen die Rede, die auf beiden Seiten der Auseinandersetzungen ums Leben kamen. Viele der Todesopfer gehen nach Augenzeugenberichten auf das Konto von Scharfschützen, deren Identität und Auftraggeber ungeklärt sind. In einem im Internet dokumentierten Telefonat zwischen der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton und dem Außenminister Estlands, Urmas Paet, beruft sich dieser auf die ukrainische Ärztin Olga Bogomolez, der zufolge dieselben Scharfschützen Demonstranten wie Polizisten getötet hätten. Es gebe den Verdacht, dass die Hintermänner dafür nicht im Lager des gestürzten Präsidenten Janukowitsch, sondern in der neuen Koalition zu suchen seien. Das estnische Außenministerium hat die Echtheit des Telefonats bestätigt, Frau Bogomoletz die ihr von Herrn Paet zugeschriebenen Schilderungen dementiert. Die sich widersprechenden Behauptungen bleiben irritierend. Welche Darstellung auch immer richtig ist: Die Todesschüsse und ihre Verantwortlichkeiten müssen von unabhängiger Seite untersucht werden. Nicht hinreichend und hinnehmbar für eine Aufklärung ist es, wenn die jetzige Regierung sie in eigener Regie führt, gar Institutionen oder Personen damit beauftragt, die unter dem Einfluss ihrer rechtsextremen Sektoren stehen.

(3) Die Europäische Union hat der ukrainischen Regierung erhebliche finanzielle Unterstützung zugesagt; die Bundesrepublik Deutschland ist an diesen Zusagen beteiligt. Die geforderte Aussetzung dieser Zusagen, solange die beschriebenen Zustände fortbestehen, rechtfertigt nicht zugleich die russische Intervention auf der Krim. Auch eine deutliche Kritik daran darf jedoch nicht bedeuten, einen Block mit Rechtsextremisten zu unterstützen und so weiteres Zündmaterial für Brandfackeln zu liefern, die derzeit zuhauf in der Ukraine und darüber hinaus herumgereicht werden.

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