Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Verjährungsfristen der §§ 195 BGB ff verlängert werden.
Begründung
Insbesondere soll die
* regelmäßige Verjährungsfrist (bisher 3 Jahre),
* die Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück (bisher 10 Jahre)
und die
*Verjährungsfrist der sonstigen Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (bisher 10 Jahre nach deren objektiven Entstehung)
verlängert werden.
Die gültigen, durch die Schuldrechtsreform verkürzten, Fristen verwehren vielen Geschädigten Ansprüche und schützen die Schädigenden einseitig.
Die Geschädigten haben i.d.R. Kenntnisse über weniger Details als die Schädigenden, d.h. sie erkennen oft erst nach längerer Zeit, dass sie geschädigt wurden. Ein Durchsetzen etwaiger Ansprüche scheidet dann wegen Verjährung oft aus.
Insbesondere bei Immobiliengeschäften ist die Frist von 10 Jahren zu kurz (Immobilen sind i.d.R. langfristige Investitionen).