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Petition 50879

Straßenverkehrs-Ordnung

Nutzung des Standstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse vom 16.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge auf eine Änderung der STVO hinwirken, insbesondere im Hinblick auf die Bildung der Rettungsgasse. Es soll ausdrücklich erlaubt sein, zum Bilden der Rettungsgasse den Standstreifen zu benutzen.

Begründung

Nach der STVO ist es in Deutschland verboten, zum Bilden einer Rettungsgasse den Standstreifen zu benutzen. Aus diesem Grund kann die Rettungsgasse nur zwischen der äußersten linken und allen anderen Fahrspuren rechts gebildet werden. Daraus resultiert eine sehr schmale, schwer nutzbare Rettungsgasse, die insbesondere von den Großfahrzeugen der Feuerwehr nur sehr langsam befahren werden kann. Aufgrund der Breite der Fahrspuren auf deutschen Autobahnen und der erlaubten maximalen Fahrzeugbreite von Lastkraftwagen, als auch Personenkraftwagen ergibt sich eine Rettungsgasse, die unter Optimalbedingungen nur minimal größer ist als die Breite eines Feuerwehrfahrzeuges. Würden die PKW- und LKW-Fahrer, die die rechte Fahrspur befahren, auf den Standstreifen ausweichen, so könnte die dadurch frei gewordene rechte Fahrspur komplett als Rettungsgasse genutzt werden. Dadurch ist ein deutlich schnelleres Vorrücken zur Unfallstelle für die Einsatzkräfte möglich und es können wichtige Minuten, die unter Umständen Leben retten können, eingespart werden. Dementsprechend müsste eine solche Änderung auch allen Bundesbürgern kenntlich gemacht werden, damit die Rettungsgasse in Deutschland richtig funktioniert.

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