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Petition 51171

Funkdienst

Erlaubnis für das Abhören und Weiterverbreiten von Air Traffic Control Funkverkehr vom 25.03.2014

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen das Fernmeldegeheimnis dahingehend zu verändern, daß das mithören und weiterverbreiten des Flugfunkverkehrs (Air Traffic Control) ausdrücklich erlaubt ist.

Begründung

Als Piloten ist es für uns von Interesse am Flugfunk passiv teilnehmen zu können. Das heißt, es ist uns wichtig als Lehrmittel und für unsere eigene Weiterbildung, dem ATC (Air Traffic Control) zuhören zu können.
Weltweit ist das abhören von ATC Funkverkehr z.B. über das Internet absolut Routine. Hier werden keine geheimen Informationen übermittelt, die der Öffentlichkeit vorenthalten müssen werden.

Leider ist Deutschland durch ein veraltetes Fernmeldegeheimnis eines einer Handvoll von Ländern, wo das mithören nicht möglich ist.

Wir möchten daher das Fernmeldegeheimnis (§88) dahingehend verändern, dass das abhören und weiterverbreiten von Air Traffic Control Funkverkehr ausdrücklich erlaubt ist.

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