Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge auf eine Änderung des Telemediengesetzes hinwirken, sodass eine klare Rechtslage für Schleichwerbung bzw. Product Placement im Internet herrscht. Hierbei soll insbesondere die in Paragraph 6 des Telemediengesetzes festgelegte Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation konkretisiert werden. Wünschenwert wäre hierbei eine Angleichung an die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Regeln.
Begründung
Die zunehmende Professionalisierung des Online-Video-Markts auf Plattformen führt zu einem zunehmenden Interesse des Werbemarkts an Product Placement. Während für das Fernsehen durch den Rundfunkstaatsvertrag klare Regelungen zu Schleichwerbung und Product Placement existieren, ergibt sich im Internet durch die unklare Formulierung von Paragraph 6 des Telemediengesetzes Rechtsunsicherheit. Dies führt oftmals zu einer sehr weiten Auslegung der Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation, z.B. durch versteckte und unklar formulierte Hinweise auf Product Placement. Hier ist es dringend nötig die Kennzeichnungspflicht zu konkretisieren und vereinheitlichen, damit der Zuschauer weiß, wo er Informationen zu Product Placement findet.
Product Placement ist im Internet besonders problematisch, da bei sich die Zuschauerschaft bei Onlineplattformen zu großen Teilen aus Kindern und Jugendlichen besteht, die Schleichwerbung und Product Placement kaum erkennen können. Daher muss Product Placement gerade für diese junge Zielgruppe klar deutlich gemacht werden, z.B. durch einer wie im Fernsehen übliche Einblendung zu Beginn der Sendung bzw. des Videos.
Da Fernsehproduktionen stärker reguliert werden und z.B. Produktionen für Kinder sowie Informationsprogramme vom Product Placement generell befreit sind, entsteht zudem ein Wettbewerbsnachteil für solche Produktionen. Eine Angleichung an die Regeln des Rundfunkstaatsvertrags würde hier Wettbewerbsgleichheit schaffen.