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Petition 51566

Urheberrecht

Vergütung für Radio- oder Fernsehwiedergaben durch gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen vom 09.04.2014

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen neben dem seit 2013 zu zahlenden Rundfunkbeitrag nicht auch pauschale Gebühren für Radio- und Fernsehwiedergaben an die GEMA entrichten müssen.

Begründung

1. Doppelfinanzierung von künstlerischen Beiträgen
Nach unserer Erkenntnis und bezugnehmend auf den § 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und die §§ 12 und 13 des Rundfunkstaatsvertrages wird der Rundfunkbeitrag benutzt, um den öffentlichen Rundfunk zu finanzieren. Der Kreis der Zahler ist erweitert worden, um eine ausreichende Deckung der Kosten zu erreichen. Zu den Kosten gehört sicher auch die Finanzierung der Rechte an den Beiträgen (auch musikalischer Art), die durch die verschiedenen Sendungen ausgestrahlt werden. Empfänger dieser Gebühren wird die GEMA sein. Obwohl damit die Kosten gedeckt sein dürften, erwartet die GEMA von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, dass sie trotz des seit 2013 zu zahlenden Rundfunkbeitrags auch pauschale Gebühren für Radio- und Fernsehwiedergaben in den Jugendeinrichtungen einfordern darf. Damit liegt nach unserer Einschätzung eine Doppelfinanzierung der von der GEMA betreuten künstlerischen Beiträge vor.
2. Erhöhung der finanziellen Belastung
Einrichtungen der Jugendhilfe werden in den meisten Fällen aus Fördermitteln privater oder öffentlicher Art finanziert. Die Gebühren der GEMA gehen zu Lasten der Kinder und Jugendlichen, denn die Summe der finanziellen Unterstützung wird normalerweise nicht größer. Weil diese Gebühren zusätzlich zu den Rundfunkbeiträgen eingefordert werden, ist die finanzielle Belastung für die Einrichtungen gestiegen. Das Geld geht anderen, vielleicht auch sinnvolleren Bereichen der Einrichtungen verloren, weil sich niemand diesen Ausgaben entziehen kann, ob Rundfunk und Fernsehen nun genutzt werden oder nicht.

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