Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen.
Begründung
Bislang können nur Einzelpersonen in Unternehmen strafrechtlich belangt werden. Im Einzelfall lassen sich solche strafrechtliche Vergehen von Einzelpersonen schwer aufdecken und nachweisen. Damit verharmlost die hiesige Rechtslage nicht nur Firmenstraftaten, sondern oftmals wird die Möglichkeit zur Verfolgung von Firmenstraftaten gar vereitelt. Dem soll durch ein Firmenstraf´recht Abhilfe geschafft werden.
Der Gedanke eines Firmenstrafrechts ist nicht neu, in Deutschland auch von Politikern befürwortet und in anderen Staaten längst schon eingeführt.