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Petition 51949

Verbraucherschutz

Verbot von Bisphenol A und dessen Ersatzstoffe vom 29.04.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Bisphenol A und dessen Ersatzstoffe verboten werden.

Begründung

Zum Schutz von Bürgern und deren Umwelt fordern wir ein Gesetz zum Verbot des synthetischen Hormons Bisphenol A. Auch dessen Ersatzstoffen Bisphenol B, E, F und S müssen unter das gesetzliche Verbot fallen. Bisphenole sind Inhaltsstoffe des Plastiks, mit dem wir täglich in Kontakt kommen. Sie sind beispielsweise in Verpackung, Konservendosen, Mikroplastik in Kosmetika oder Spielzeug enthalten. Bisphenol A wurde auch bereits in Hausstaub nachgewiesen. Auch die mehr als hundert Millionen Tonnen Plastik in den Ozeanen und heimischen Gewässern beinhalten größtenteils Bisphenol und geben diese Chemikalie an die Umwelt ab.

Bisphenol A ist eine hormonell wirksame Chemikalie, ein endokriner Disruptor. Eine zunehmende Anzahl an Studien weisen mittlerweile auf durch diese Stoffe verursachte Krankheiten hin. Daher hat auch die Europäische Union im Jahr 2014 des Grenzwert für die zulässige tägliche Aufnahme von Bisphenol A gesenkt. Statt bisher 50 sollen nur noch fünf Mikrogramm in einem Kilo Lebensmittel erlaubt sein.

Bisphenol A gehört zu den hormonellen Schadstoffen, die bereits in winzigen Mengen in unseren Hormonhaushalt eingreifen können. Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig die traditionelle Risikobewertung geeignet ist, tatsächliche Schäden zu erfassen: Viele unabhängige Wissenschaftler meinen, dass BPA durch eine direkte Einwirkung auf die Hormonrezeptoren in geringeren Konzentrationen schädlicher ist als in größeren Mengen. Frühreife, eine reduzierte Spermienzahl oder auch Verhaltensstörungen werden als Folgen diskutiert. Ebenso Adipositas und Krebs.

Wissenschaftlich steht die Gesellschaft hier vor dem selben Problem wie bei der Radioaktivität oder dem Rauchen: Eine strenge Kausalität von Verursachung und Folgen ist kaum nachweisbar. Somit ist der Verbraucher, trotz diverser Studien, in der Nachweispflicht, dass er durch die Belastung durch Bisphenole erkrankt ist. Die Produzenten müssen sich dieser Diskussion nicht stellen und treiben deshalb die Forschung und Entwicklung zu biobasierten Ersatzstoffen nicht voran.

In so einer Situation ist aktives Handeln durch den Gesetzgeber gefragt. Bisphenol A ist eine der meistproduzierten Industriechemikalien. Das weltweite Produktionsvolumen beträgt rund 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr. Die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung dieser Chemikalie für die Industrie ist evident. Daher muss ein Ausstiegsplan erarbeitet werden, der eine zeitliche und inhaltliche Umstellung der Produktion in Deutschland beinhaltet. Innerhalb eines Ausstiegplanes sollte die Forschung zu biobasierten Ersatzstoffen intensiver gefördert werden und damit die Auswirkungen auf die Industrie gemildert werden.

Wir fordern in diesem Kontext ein Verbot von Bisphenol A. Auch die Ersatzstoffe, wie Bisphenol S, müssen in dieses Verbot intergriert werden. Denn diese Ersatzstoffe, die zunehmend von der Industrie als Ersatz für Bisphenol A eingesetzt werden, sind ebenfalls hormonell wirksam.

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