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Petition 52559

Liegenschaften des Bundes

Verkauf von Wohnimmobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 25.05.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Verkauf von Mehrfamilienhäusern der BImA zum Höchstgebot ausgeschlossen ist und diese Wohnimmobilien ausschließlich an gemeinnützige, kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften verkauft werden dürfen, die eine sozialverträgliche Vermietung sicherstellen. Mietern, die sich als Genossenschaft organisieren, ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Um Wohnraum langfristig zu sichern, ist beim Verkauf ein Weiterveräußerungsverbot festzulegen

Begründung

Die BImA bietet Wohnimmobilien höchstbietend zum Kauf an. Darunter befinden sich Standorte in hochverdichteten Innenstadtlagen, die einem besonderen Druck der privaten Immobilienwirtschaft unterliegen.
Einerseits beabsichtigt die Bundesregierung die Mieter durch eine im Koalitionsvertrag festgelegte Mietpreisbremse zu schützen, andererseits aber handelt die BImA, im Auftrag des BMF, und damit der Bundesregierung, dieser Absicht entgegen, indem sie Wohnimmobilien zum Höchstgebot veräußert.
Die Begründung maximaler Gewinn für den Bundeshaushalt komme letztendlich allen Bürgern zugute ist falsch.
Die sozialen Folgekosten einer solchen Höchstpreis-Politik liegen weit über dem, was kurzfristig an Gewinnen für den Staatshaushalt eingenommen wird.
Bei bestimmten Verkäufen, z.B. Konversionsflächen ehemaliger militärisch genutzter Liegenschaften, weicht die BImA vom Höchstpreisgebot ab. Offenbar gelten hier ungleiche Bewertungsmaßstäbe, die unter wohnungspolitischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht nachvollziehbar sind.
Sollte sich die BImA, wie in einem aktuellen Fall in Berlin, auf Verhandlungen mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft einlassen, sind ihr durch Anweisungen des BMF die Hände gebunden. Durch die BImA selbst erstellte Verkehrswertgutachten lassen solche Verhandlungen im Ansatz scheitern, da der daraus abgeleitete und geforderte Verkehrswert, in keiner Relation zu den aktuellen Mieteinnahmen steht und somit jeden kommunalen gemeinnützigen oder genossenschaftlichen Bieter von vornherein vom Kauf ausschließt. Die durch das BMF auferlegten Maßgaben, lassen in der Folge nur einen Verkauf an rein renditeorientierte private Investoren zu.
Die BImA, unter der Aufsicht des BMF, ist unabhängig der ihr durch das BMF obliegenden Gewinnerzielungspflicht immer noch eine Anstalt öffentlichen Rechts und als solche dem Sozialstaatsprinzip gem. Art. 20, 28 GG als auch allen anderen staatlichen Grundsätzen verpflichtet, so auch Art. 14 Abs.2 GG. “Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Dies muss umso mehr für zu veräußerndes staatliches Eigentum gelten. Stattdessen verstärkt die BImA im Auftrag des BMF aber all jene Prozesse, die in den Städten und Kommunen, für größte Wohnraumprobleme sorgen und steht somit dem Wohle der Allgemeinheit entgegen.
• Die Bundesregierung verstärkt durch ihre Höchstpreispolitik insb. in verdichteten Standorten die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum und treibt somit die Preisexplosion auf dem Wohnungsmarkt voran.
• Die Bundesregierung entlässt ihre, im Selbstverständnis einer staatlichen Verantwortlichkeit verwalteten Mieter in einen freien Wohnungsmarkt, genau wissend, dass unter den o.g. Umständen i.d.R nur private Investoren den geforderten Verkehrswert finanzieren können. Die Absicht privater Investoren ist Gewinn-Maximierung, diese geht i.d.R. zu Lasten der Bestandsmieter.
• Die Bundesregierung verstärkt somit Gentrifizierung und soziale Segregation.

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