Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird.
Begründung
Alleinerziehende Mütter müssen mit ihrem Gehalt, nichtverdienende Kinder mitfinanzieren, also allein die Kosten für eine Familie tragen. Das ist heutzutage schwer genug. Dass sie dann noch in der ungünstigeren Steuerklasse II veranlagt werden, bzw. falls ein Kind über 18 ist und nicht nachweisbar ist, dass es noch in Ausbildung ist, sogar mit Steuerklasse I leben müssen, ist nicht verständlich. Warum bekommen nicht diejenigen die "familienfreundliche" Steuerklasse III, die eine Familie sind? Wenn gleichgeschlechtliche Menschen, die sich zueinander bekennen, die familienfreundliche Steuerklasse bekommen, obwohl sie meist keine Kinder großziehen, und auch EU-Bürger, deren Familien im Ausland leben und also nicht im "teuren" Deutschland großgezogen werden, müssen die Steuerklasse III bekommen, obwohl sie meist mit mehreren Erwachsenen, die ebenfalls die Steuerklasse III haben, in Wohngemeinschaften leben. Wieso wird es dann einer alleinerziehenden Mutter so schwer gemacht, sobald eines der Kinder volljährig ist und somit angeblich eine Wohngemeinschaft verdienender Erwachsener besteht? Wo fängt für Sie eine Familie an? Allein der Antrag ist diskriminierend: während Eltern, nachdem sie eine Familie wurden, einen Antrag auf Steuerklassenwechsel ausfüllen, heißt der Antrag für Mütter, "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Das weckt falsche Assoziationen. Alleinerziehende Mütter sind keine Bittsteller, sondern leisten Enormes. Sie übernehmen allein sämtliche Aufgaben, die sich in den herkömmlichen Familien zwei Menschen teilen. In der Politik sprechen sie mittlerweile doch häufig von 1-Eltern-Famiien - denn schießlich sind mittlerweile viele Familien in Deutschland tatsächlich 1-Eltern-Familien, aber steuerlich wird diese Tatsache in keiner Weise berücksichtigt. Dabei ist gerade hier eine Entlastung besonders wichtig. Es ist wesentlich schwieriger, allein Kinder großzuziehen, gleichzeitig verdienender Vater und fürsorgliche Mutter zu sein. Deshalb sollte gerade bei Alleinerziehenden eine steuerliche Vergünstigung gewährt werden oder zumindest Gleichberechtigung mit aus Vater und Mutter bestehenden Familien gelten!
Ist es gerecht, dass sobald eines der Kinder einer alleinerziehenden Mutter volljährig wird, oder sie eine Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, ihrem Verdienst die Steuerklasse I zugrunde gelegt wird, während verheirateten EU-Bürgern, die ohne ihre Familien in Deutschland sind und mit anderen EU-Bürgern der gleichen Familienkonstellation in Wohngemeinschaften leben, die Steuerklasse III gewährt wird?
Saenger | 09.07.2014 - 13:28
Da die Steuerklasse sowieso nichts mit dem tatsächlichen Steuersatz zu tun hat, ist dieser Einwand auch völlig irrelevant.
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Nutzer1982672 | 08.07.2014 - 18:51
Es darf nicht nur um alleinerziehende Mütter gehen sondern auch um Väter. Dahingehend müssen Sie umformulieren, sonst scheiterts am Gleichheitsgrundsatz.
Nutzer568584 | 06.07.2014 - 19:51
Um himmels willen - bloß nicht. Die Steuerklasse ist ein reines Instrument, um den Steuereinbahalt durch den Arbeitgeber zu berechnen. Am Ende wird aber nach den allgemeinen Tarifregeln versteuert.
Seit der letzten größeren Korrektur der Steuerklassen in 2010 haben Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V, wenn beide Ehegatten verdienen und keine besonderen, absetzbaren Kosten vorhanden sind, schnell mit vierstelligen Nachzahlungsbeträgen zu kämpfen. Bei Alleinerziehenden käme es zu einer solchen Nachzahlung auch, da die Steuerklasse III eben zwei Grundfreibeträge berücksichtigt, der aber nur einmal wirklich gewährt wird. Wollen sie das wirklich?
Wenn wirklich eine Steuerentlastung das Ziel ist, dass ist der Ansatz der Steuerklasse der falsche Weg. Daher kann ich hier auf keinen Fall mitzeichnen!
kati543 | 06.07.2014 - 19:23
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlich Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte diskutieren Sie sachlich zum Thema der Petition weiter. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Das Begehren darf natürlich jeder aufgeben. Aber ein Begehren, welches sinnlos ist - aus vielerlei Hinsicht, hält nun mal keinem öffentlichem Diskussionsforum stand. Das Begehren hier würde die Situation der Alleinerziehenden noch verschlechtern.
Inhaltlich war die Petition garnicht zu verstehen - der Petent geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die angeblich "familienfreundliche" Lohnsteuerklasse 3 gibt es nicht. Es gibt nur eine Lohnsteuerklasse, die (steuerlich) wirklich besser ist, als alle anderen - das ist die Lohnsteuerklasse 2. Alle Lohnsteuerklassen sagen nichts über die letztendlich zu zahlende Einkommenssteuer aus. Aber bitte...was genau soll denn die Petition wollen?
Der_Max | 06.07.2014 - 17:46
Danke, gleichfalls!
Gehen Sie einfach mal zu den erledigten Petitionen und schauen sich an, wie der Ausschuss arbeitet. Da geht es nicht um gute Absichten, sondern um Recht und darum, ob und wie eine Rechtsänderung zu bewirken sein könnte.
Bedeutet in Bezug auf die hier vorliegende Petition: Würde sie umgesetzt, würde das möglicherweise im laufenden Jahr zu einer gewissen Entlastung bei der Steuer führen, aber im nächsten Jahr ist gnadenlos die Nachzahlung fällig. WEIL STEUERKLASSEN (in der Durchführung der Lohnsteuer als Teil der Einkommensteuer) NUN MAL NICHTS ÜBER DIE HÖHE DER STEUERSCHULD SAGEN!
LCapone | 06.07.2014 - 16:30
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Lifeguard78 | 05.07.2014 - 23:14
Naja, die Petentin kann nix dafür. Mich wundert es eher, dass die es in die Öffentlichkeit geschafft hat, und man der Petentin nicht eher nochmal nahegelegt hat, darüber nachzudenken.
Am Allgemeinen Problem.
Ich bin für ein echtes Familiensplitting. Und einer 5 Jährigen Nestbauphase. Die sollte jeder einmal im Leben bekommen.
Nach 5 Jahren und Kinderlos sollte es dann kein Splitting mehr geben, außer es liegen Gesundheitliche Gründe vor (dass der eine Partner den anderen Pflegen muss)
Paare sollen sich vorher überlegen, ob sie Kinder wollen und dann mal ein paar Jahre es schaffen werden, ihren Egoismus zurück zu stellen. Denn ein Kind hat einen Anspruch auf einen Vater und eine Mutter.
Wütende Distel | 05.07.2014 - 20:51
Das Anliegen der Petentin kann ich sehr gut nachvollziehen. Allerdings lässt sich das Problem nicht über die Steuerklasse regeln, ohne die sonstigen steuerlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu ändern. Über das Ehegattensplitting wird die Ehe steuerlich gefördert unabhängig davon, ob in dieser Nachwuchs großgezogen wird oder nicht. Nicht verheiratete Eltern sind heute steuerlich schlechter gestellt als verheiratete. Da müsste man ansetzen.
Ich finde es schade, dass die Petentin hier teilweise harsch angegangen wird. Nicht jeder ist ein Rechtsexperte. Eine Petition muss nicht in erster Linie juristisch korrekt sein.
Mitzeichnen werde ich diese Petition allerdings ebenfalls nicht.
Heinz 548 | 05.07.2014 - 17:41
Es wurde schon gesagt: Bei so vielen inhaltlichen Fehlern kann auch ich nicht mit zeichnen.
Die Petentin möchte (...) dass „die familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird. Für alleinerziehende Väter nicht?
Bei solchen Begehren frage ich mich immer wo denn eigentlich die unterhaltspflichtigen Väter der Kinder von alleinerziehenden Müttern sind....
Saenger | 03.07.2014 - 17:51
Steuerklassen haben überhaupt nichts mit der tatsächlichen Steuerschuld zu tun, die wird nur jährlich mit der Steuererklärung berechnet.
Steuerklassen dienen nur der groben Vorabschätzung der Steuerschuld und der Umrechnung auf Monatsraten. Je mehr monatlich bezahlt wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung, je weniger, desto Nachzahlung.
Wer also unterjährig sparen möchte, kann das mit eingetragenen Freibeträgen tun, darf sich aber nicht über eine ggf. hohe Steuernachzahlung mit dem Steuererklärung beschweren.
Völlig sinnfreie Petition, die natürlich nicht mitgezeichnet wird.