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Diskussion zur Petition 52567

Steuerrecht

Gewährung der familienfreundlichen Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter vom 26.05.2014

Diskussionszweig: Steuerrecht - Gewährung der familienfreundlichen Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter

Petent | 03.07.2014 - 13:45

Steuerrecht - Gewährung der familienfreundlichen Steuerklasse III auch für alleinerziehende Mütter

Anzahl der Antworten: 14

Ist es gerecht, dass alleinerziehende Mütter, die die finanzielle Belastung, die eine Familie mit sich bringt, allein tragen müssen, nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen bekommen (sprich: die familienfreundliche Steuerklasse III) wie eine Familie im herkömmlichen Sinn?
Ist es gerecht, dass sobald eines der Kinder einer alleinerziehenden Mutter volljährig wird, oder sie eine Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, ihrem Verdienst die Steuerklasse I zugrunde gelegt wird, während verheirateten EU-Bürgern, die ohne ihre Familien in Deutschland sind und mit anderen EU-Bürgern der gleichen Familienkonstellation in Wohngemeinschaften leben, die Steuerklasse III gewährt wird?
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Saenger | 09.07.2014 - 13:28

Da die Steuerklasse sowieso nichts mit dem tatsächlichen Steuersatz zu tun hat, ist dieser Einwand auch völlig irrelevant.

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Nutzer1982672 | 08.07.2014 - 18:51

Es darf nicht nur um alleinerziehende Mütter gehen sondern auch um Väter. Dahingehend müssen Sie umformulieren, sonst scheiterts am Gleichheitsgrundsatz.

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Nutzer568584 | 06.07.2014 - 19:51

Um himmels willen - bloß nicht. Die Steuerklasse ist ein reines Instrument, um den Steuereinbahalt durch den Arbeitgeber zu berechnen. Am Ende wird aber nach den allgemeinen Tarifregeln versteuert.

Seit der letzten größeren Korrektur der Steuerklassen in 2010 haben Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V, wenn beide Ehegatten verdienen und keine besonderen, absetzbaren Kosten vorhanden sind, schnell mit vierstelligen Nachzahlungsbeträgen zu kämpfen. Bei Alleinerziehenden käme es zu einer solchen Nachzahlung auch, da die Steuerklasse III eben zwei Grundfreibeträge berücksichtigt, der aber nur einmal wirklich gewährt wird. Wollen sie das wirklich?

Wenn wirklich eine Steuerentlastung das Ziel ist, dass ist der Ansatz der Steuerklasse der falsche Weg. Daher kann ich hier auf keinen Fall mitzeichnen!

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kati543 | 06.07.2014 - 19:23

Zitat: von LCapone
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlich Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte diskutieren Sie sachlich zum Thema der Petition weiter. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Das Begehren darf natürlich jeder aufgeben. Aber ein Begehren, welches sinnlos ist - aus vielerlei Hinsicht, hält nun mal keinem öffentlichem Diskussionsforum stand. Das Begehren hier würde die Situation der Alleinerziehenden noch verschlechtern.
Inhaltlich war die Petition garnicht zu verstehen - der Petent geht von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die angeblich "familienfreundliche" Lohnsteuerklasse 3 gibt es nicht. Es gibt nur eine Lohnsteuerklasse, die (steuerlich) wirklich besser ist, als alle anderen - das ist die Lohnsteuerklasse 2. Alle Lohnsteuerklassen sagen nichts über die letztendlich zu zahlende Einkommenssteuer aus. Aber bitte...was genau soll denn die Petition wollen?

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Der_Max | 06.07.2014 - 17:46

Zitat: von LCapone
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er offensichtlich unsachlich war. Bitte diskutieren Sie sachlich zum Thema der Petition weiter. Bitte beachten Sie die Richtlinie.



Danke, gleichfalls!

Gehen Sie einfach mal zu den erledigten Petitionen und schauen sich an, wie der Ausschuss arbeitet. Da geht es nicht um gute Absichten, sondern um Recht und darum, ob und wie eine Rechtsänderung zu bewirken sein könnte.

Bedeutet in Bezug auf die hier vorliegende Petition: Würde sie umgesetzt, würde das möglicherweise im laufenden Jahr zu einer gewissen Entlastung bei der Steuer führen, aber im nächsten Jahr ist gnadenlos die Nachzahlung fällig. WEIL STEUERKLASSEN (in der Durchführung der Lohnsteuer als Teil der Einkommensteuer) NUN MAL NICHTS ÜBER DIE HÖHE DER STEUERSCHULD SAGEN!

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LCapone | 06.07.2014 - 16:30

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Lifeguard78 | 05.07.2014 - 23:14

Naja, die Petentin kann nix dafür. Mich wundert es eher, dass die es in die Öffentlichkeit geschafft hat, und man der Petentin nicht eher nochmal nahegelegt hat, darüber nachzudenken.

Am Allgemeinen Problem.

Ich bin für ein echtes Familiensplitting. Und einer 5 Jährigen Nestbauphase. Die sollte jeder einmal im Leben bekommen.
Nach 5 Jahren und Kinderlos sollte es dann kein Splitting mehr geben, außer es liegen Gesundheitliche Gründe vor (dass der eine Partner den anderen Pflegen muss)

Paare sollen sich vorher überlegen, ob sie Kinder wollen und dann mal ein paar Jahre es schaffen werden, ihren Egoismus zurück zu stellen. Denn ein Kind hat einen Anspruch auf einen Vater und eine Mutter.

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Wütende Distel | 05.07.2014 - 20:51

Das Anliegen der Petentin kann ich sehr gut nachvollziehen. Allerdings lässt sich das Problem nicht über die Steuerklasse regeln, ohne die sonstigen steuerlichen Rahmenbedingungen ebenfalls zu ändern. Über das Ehegattensplitting wird die Ehe steuerlich gefördert unabhängig davon, ob in dieser Nachwuchs großgezogen wird oder nicht. Nicht verheiratete Eltern sind heute steuerlich schlechter gestellt als verheiratete. Da müsste man ansetzen.

Ich finde es schade, dass die Petentin hier teilweise harsch angegangen wird. Nicht jeder ist ein Rechtsexperte. Eine Petition muss nicht in erster Linie juristisch korrekt sein.

Mitzeichnen werde ich diese Petition allerdings ebenfalls nicht.

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Heinz 548 | 05.07.2014 - 17:41

Es wurde schon gesagt: Bei so vielen inhaltlichen Fehlern kann auch ich nicht mit zeichnen.

Die Petentin möchte (...) dass „die familienfreundliche" Steuerklasse III auch alleinerziehenden Müttern gewährt wird. Für alleinerziehende Väter nicht?

Bei solchen Begehren frage ich mich immer wo denn eigentlich die unterhaltspflichtigen Väter der Kinder von alleinerziehenden Müttern sind....

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Saenger | 03.07.2014 - 17:51

Steuerklassen haben überhaupt nichts mit der tatsächlichen Steuerschuld zu tun, die wird nur jährlich mit der Steuererklärung berechnet.
Steuerklassen dienen nur der groben Vorabschätzung der Steuerschuld und der Umrechnung auf Monatsraten. Je mehr monatlich bezahlt wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung, je weniger, desto Nachzahlung.
Wer also unterjährig sparen möchte, kann das mit eingetragenen Freibeträgen tun, darf sich aber nicht über eine ggf. hohe Steuernachzahlung mit dem Steuererklärung beschweren.

Völlig sinnfreie Petition, die natürlich nicht mitgezeichnet wird.

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