Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Aufenthaltsgesetz dergestalt zu ändern, dass hinsichtlich der Familienzusammenführung keine Benachteiligung von Bundesbürgern gegenüber Bürgern anderer EU-Staaten mehr stattfindet. Insbesondere sind die Vorschriften des Freizügigkeitsgesetzes bzw. der EU Direktive 2004/38/EC auf Bundesbürger anwendbar zu machen.
Begründung
Die EU Direktive 2004/38/EC gewährt jedem Familienmitglied (zumindest Ehegatte und Kinder bis zum 21 Lebensjahr) das Recht auf ein Einreisevisum sowie auf Aufenthalt in allen Staaten der EU - außer dem Heimatstaat. Die in der Direktive genannten Ausnahmen dieser Rechte sind sehr eng gefasst und sollen hier nicht diskutiert werden.
D.h. z.B. die Russische Ehefrau eines Franzosen, der sich in Deutschland niederläßt
- hat Anspruch auf ein kostenfreies Express-Visa,
- ist vom Sprachtest-Zwang befreit,
- hat Anspruch auf eine Aufenthaltskarte samt Arbeitserlaubnis.
Insofern ist ein Bundesbürger gegenüber einem Bürger eines anderen EU-Staates benachteiligt, als dass zumindest:
- das Visum mit Kosten verbunden ist,
- das Visum z.B. zur Heirat eine Bearbeitungszeit von durchaus mal drei Monaten hat,
- Kindern von Ehepartnern über 18 Jahren der Zuzug NICHT gestattet ist,
- ein Sprachtest gefordert wird,
- unterschiedliche Ämter unterschiedliche Kriterien über die Beurteilung eines Visumsantrags abgeben und somit keine Rechtssicherheit und kein direkt einklagbarer Anspruch besteht.
Das Freizügigkeitsgesetz - welches die EU Direktive 2004/38/EC umzusetzen beabsichtigt - sollte "einfach" auf Bundesbürger erweitert werden. Hierdurch würden:
- Benachteiligung von Bundesbürgern bei der Familienzusammenführung abgeschafft werden,
- Chancen der Immigration - etwa im Bereich des Fachkräftemangels - genutzt werden,
- unterschiedliche Prozesse in den beteiligten Ämtern und Institutionen vereinheitlicht werden,
- Rechtssicherheit bei Visumsabläufen geschaffen werden.
Die beabsichtigte Änderung ist einfach umsetzbar, Bürgernah und addressiert die Fürsorgepflicht des Parlaments und der Regierung für die Belange seiner Bürger.
Aus der Direktive
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32004L0038&qid=1401207209427&from=EN
"...Die Unionsbürgerschaft sollte der grundsätzliche Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sein, wenn sie ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt wahrnehmen...."
"...Das Recht aller Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sollte, wenn es unter objektiven Bedingungen in Freiheit und Würde ausgeübt werden soll, auch den Familienangehörigen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gewährt werden...:"
"..Familienangehörige a) den Ehegatten; b) den Lebenspartner ......c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird;"
"...Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt."