Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.
Begründung
Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.
In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen.
Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt als weniger vermögende Patientinnen und Patienten. Es besteht in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.
In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.
Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte, so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine "geringe Schuld" vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.
Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
Der medizinische Nutzen von Cannabis ist seit zig Jahren der Regierung bekannt , selbst zu Zeiten von „ Seehofer „( Gesundheitsministerium ) gab es Gutachten hierzu welche unter Verschluss gehalten werden !
Das Thema zur Kostenübernahme bei den Krankenkassen ist auch so eine Sache für sich , man erinnere sich.:
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Fünftes Buch Sozialgesetzgebung – Gesetzliche Krankenkassen - § 2 LEISTUNGEN !
Aus § 2 ( 1 ) 2. Satz sowohl als auch .: § 2 ( 1a ) 1. Satz wird deutlich zur Kostenübernahme argumentiert !
Auch wurde durch das Bundesverfassungsgericht unter Urteil Az.: 1 BvR 2045/12 die Kassen zur Kostenübernahme bei „ neuen Behandlungsmethoden „ zu Gunsten von Patienten beschieden.
Auch durch Artikel 12 des UN-Sozialpaktes entsteht für die BRD eine - Verpflichtung – auf die Krankenkassen zur Kostenübernahme einzuwirken.
Artikel 12 des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte normiert den diskriminierungsfreien Zugang zu bestehenden Strukturen des Gesundheitssystem des Landes, in dem die Menschen leben.
Wir fühlen uns dem "Genfer Gelöbnis" von 1948 verpflichtet, dem modernen "hippokratischen Eid", nach dem alle Patienten das Recht auf eine adäquate, nicht diskriminierende medizinische Behandlung haben, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.Grundlage unseres ärztlichen Ethos ist der Dienst an notleidenden Menschen.
Der UN-Sozialpakt, der in Deutschland unmittelbar geltendes, nationales Recht ist, besagt in Art. 12 I: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“ Insofern ist der Bund hier in der Verantwortung entsprechend seiner Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zum Schutze der Bevölkerung tätig zu werden!!!
Kranke und Alte Menschen passen eben nicht in das WELTBILD einer jeden Partei in der BRD da muss sich jede Partei diesen Vorhalt anlasten lassen.
Das fängt schon damit an dass ein MS Patient seit sage und schreibe 16 Jahren ( das muss man sich mal vorstellen ) gg. die BRD prozessieren muss / ein anderer Patient musste ca. 7 Jahre einen Strafprozess durchstehen , und nur deshalb weil beide auf Cannabis angewiesen sind was unzweifelhaft sichtbar und fühlbar deren Situation und Lebensumstände erheblich verbessert.
Schon die Preisgestaltung des Cannabisbezug in der BRD ist nicht nachvollziehbar da die identische Ware beim Hersteller und derz. Bezugsland ca. 35 Euro kostet, für die gleiche identische Menge bei gleichem Hersteller in der BRD bis zu 90 Euro gelegt werden müssen und die BRD REGIERUNG auch noch den – höchsten – STEUERSATZ ansetzt , kommen einem schon Zweifel auf !
In der BRD werden schneller Genehmigungen für Waffen in Spannungsgebiete erteilt als dass man eine SOZIALVERTRÄGLICHE Bürgernahe Politik eingeht ! Eine BANKENRETTUNG durch betrügereien ist auch RUCK ZUCK geregelt !
Viele Menschen möchten diese PETITION unterstützen besitzen aber Zweifel und fürchten sich vor behördlichen Maßnahmen bedingt Ihrer Unterstützung weshalb dies dann unterlassen wird.
Das heisst nichts anderes dass die REGIERUNG ANGST und SCHRECKEN verbreitet und „ alle „ Parteien das sehr wohl wissen !
Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.
Gez.:
G.Stolz ( Kontakt.: mail-to(at)gmx.ch )
politisch verfolgter , ruinierter , ausgegrenzter Patient bei ablaufender LEBENSZEIT durch MEDIZINVERWEIGERUNG via Order per Muffti