Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 52664

Arzneimittelwesen

Kostenerstattung bei Medikamenten auf Cannabisbasis / keine strafrechtliche Verfolgung vom 30.05.2014

Diskussionszweig: Verhältnismäßigkeit

Nutzer1803109 | 08.09.2014 - 17:34

Verhältnismäßigkeit

Anzahl der Antworten: 0

Ich erlaube mir die bescheidene Frage, warum Patientinnen und Patienten mit schweren Leiden - und um nichts anderes geht es hier - , welche durch Cannabis-Medikamente gelindert werden können, hinsichtlich der Kostentragung und auch der Strafbarkeit nicht gleichgestellt werden mit anderen Betäubungsmittel-Patientinnen und -Patienten. Es würde niemand auf die Idee kommen, zum Beispiel bei einer Krebspatientin oder einem Krebspatienten die Schmerztherapie mittels Morphin oder Fentanylpflastern zur Diskussion zu stellen, nur weil diese Substanzen unter das Betäubungsmittelrecht fallen und es in Deutschland in der Drogenszene damit illegalen Mißbrauch gibt.

Zur Klarstellung möchte ich noch anfügen, dass es hierbei nicht um "den Joint auf Kasse" oder "Kiffen auf Staatskosten" geht, wie leider manche Mitbürgerinnen und Mitbürger in der öffentlichen Diskussion der Meinung sind, sondern um eine ärztlich überwachte Medikamententherapie. Auch kann durch eine kluge gesetzliche Regelung sicherlich dafür Sorge getragen werden, dass sich der Personenkreis der "Cannabis-Patienten" ausschließlich auf schwer kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger beschränkt - ebenfalls wie bei vorgenanntem Beispiel mit den Fentanyl-Pflastern für Krebskranke.
8