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Petition 52710

Beschwerdemanagement

Einführung eines Sitzplatzanspruchs für Reisende in IC- und ICE-Zügen vom 03.06.2014

Text der Petition

Mit der Petition soll durch eine Änderung des § 13 Eisenbahnverordnung erreicht werden, Reisenden einen Sitzplatzanspruch zu gewährleisten, um eine Überfüllung von IC- und ICE-Zügen zu vermeiden.

Begründung

Die EVO stammt aus der Zeit der Mobilmachung und behandelt Fahrgastrechte äußerst restriktiv. Die Bahn nutzt dies zur Maximierung ihres Gewinn aus: Knappe Ressourcen, steigende Reservierungskosten. Heutzutage sollte ein Sitzplatzanspruch selbstverständlich sein.

Gegenwärtige Fassung §13 Eisenbahnverordnung:


(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.
(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.

Neufassung
§ 13 Unterbringung der Reisenden
(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Der Reisende hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz in der Wagenklasse seines Fahrausweises. Bei Überbelegung der 2. Klasse muss ihm das Eisenbahnpersonal ohne Mehrkosten einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten.
(2) Ist in keiner Klasse Sitzplatz verfügbar, betsteht Entschädigungsanspruch

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