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Petition 52806

Baurecht

Einführung eines Schallschutzausweises für Gebäude vom 07.06.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass analog zum Energieausweis für Gebäude (Kauf- und Miete) ein sogenannter Schallschutzausweis verpflichtend eingeführt wird.

Begründung

Menschen sind aufgrund der Industrialisierung extrem vielen Lärmquellen ausgesetzt, gegen die man sich nur schwer schützen kann – u. a. Fluglärm, Straßenlärm, Bahnlärm.
Anders bei Immobilien. Schallschutz im Wohnraum hat für viele Menschen eine hohe Bedeutung, da dies der private Rückzugsort ist.
Für einen Laien ist es sehr schwer bzw. fast unmöglich im Rahmen einer Immobilienbesichtigung (Kauf oder Miete) zu erkennen, welche Schallschutzklasse das Gebäude tatsächlich hat – dies unabhängig von der gesetzlich vorgeschriebenen DIN.
Dies verhält sich genauso wie im Fall des Energieausweises, der eingeführt wurde, um potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten über den energetischen Verbrauch vor Vertragsabschluss zu informieren. Auch hier ist eine Einschätzung durch bloße Besichtigung nicht möglich.
Es ist durchaus möglich, dass ein Gebäude gesetzlich einen niedrigen Schallschutz vorweisen muss, aber aufgrund baulicher Gegebenheiten einen neueren erfüllt. Leider kommt es auch vor, dass vorgeschriebene Schallschutzwerte nicht eingehalten werden.
Oft entstehen nach Einzug in die neue Immobilie Streitigkeiten zwischen Nachbarn, Vermietern/Verkäufern, die meist vor Gericht enden, da der Ist-Zustand des Gebäudes hinsichtlich Schallschutz nicht bekannt war.
Die Einführung eines Schallschutzausweises mit einer entsprechenden Klassifizierung würde zu hoher Transparenz für sämtliche Vertragsparteien beitragen und die Gerichte möglicherweise entlasten.
Auch könnten Verkäufer/Vermieter mit einem hohen Schallschutz ihre Immobilie positiv vermarkten oder Mängel erkannt und beseitigt werden.

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