Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 52810

Verbraucherschutz

Kennzeichnungspflicht für das Fleisch unbetäubt getöteter Tiere vom 08.06.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine Kennzeichnungspflicht für das Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren, insbesondere für importiertes Fleisch, beschließen.

Begründung

Im Absatz 18 der EU - Verordnung 1099/2009 vom 24. September 2009 wird bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten der EU Ausnahmen schaffen müssen, die es Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften erlauben, betäubungslos Tiere zu schlachten, um hiermit die Religionsfreiheit zu schützen. Den einzelnen Mitgliedsstaaten wird hier ein „[…] gewisses Maß an Subsidiarität eingeräumt […]" Diese offene gesetzliche Formulierung erlaubt es EU-Mitgliedsstaaten, nicht nur wie in Deutschland gehandhabt, in religiösen Ausnahmefällen betäubungslos zu schlachten, sondern das Verfahren der betäubungslosen Schlachtung industriell anzuwenden. Dies wird lt. Studien u.a. in Ländern wie Frankreich, Spanien oder Belgien praktiziert. Fleischimporte unbetäubt getöteter Tiere aus u.a. benannten Ländern unterwandern das im Deutschen Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz und fördern, durch den häufig unwissentlichen Konsum des Fleisches unbetäubt getöteter Tiere in Deutschland, die Qual von Millionen empfindsamen Lebewesen in Europa. Mehrere Erhebungen der letzten Jahre ergaben, dass in benannten Ländern offensichtlich weit über den religiösen Bedarf hinaus betäubungslos geschlachtet wurde und wird, was wiederum den Verdacht erhärtet, dass die millionenfache betäubungslose Schlachtung von leidensfähigen Mitgeschöpfen und die Intransparenz gegenüber dem Konsumenten lediglich darauf abzielen die Fleischindustrie zu fördern: Der Verzicht auf Betäubung der Tiere bedeutet eine Zeit- und Kostenersparnis. Die Kennzeichnungspflicht für das Fleisch unbetäubt getöteter Tiere würde zu einer verbesserten Transparenz, zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit des Konsumenten und zu erheblich vermindertem Leid unserer Mitgeschöpfe führen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben