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Petition 53159

Internet

Angaben eines Impressums von Privatpersonen vom 24.06.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Telemediengesetz beschließen, so dass die Angabe eines Impressums auch in verdeckter Form möglich ist, wenn es sich um Inhalte im Internet handelt, die von Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden und keine kommerziellen Absichten vorhanden sind. Die verdeckte Form soll hierbei durch Hinterlegung der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer etc.) bei einer staatlichen Stelle und Erwähnung der Hinterlegung (bei den Inhalten) erfolgen.

Begründung

Das Internet wird im starken Maße auch von Privatpersonen genutzt, um das aktuelle oder geschichtliche Zeitgeschehen zu kommentieren, um Standpunkte in politischer, religiöser, gesellschaftlicher oder anderer Hinsicht zu beziehen. Diese Privatpersonen verlassen dabei gemäß Telemediengesetz bzw. Rechtsprechung oft den Rahmen des rein Privaten / Familiären und fallen dann unter die Pflicht einer Anbieterkennzeichnung (Impressum). Folgen sie dieser Pflicht, macht sie dies angreifbar. Nicht nur in legitimer Art und Weise (z.B. durch rechtliche Verfolgung), sondern auch durch persönliche Konfrontation, schlimmstenfalls in Form von Bedrohung und Gewalt durch undemokratisch agierende Mitmenschen. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass die rechtliche Verfolgung weiterhin möglich bleibt, negative Effekte eines direkten Impressums jedoch vermieden werden. Eine staatliche "Verwahrstelle" sollte die persönlichen Daten nur dann an Dritte herausgeben, wenn begründetes Interesse vorliegt. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme des Anbieters könnte weiterhin per E-Mail mit einer Adresse erfolgen, die nicht den Namen des Anbieters enthält.

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