Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Einrichtung einer Bundesbehörde beschließen, die in Fällen von „Miracle Mineral Supplement“ („MMS“) und anderen Giften die Kontrolle und Überwachung solcher giftigen Substanzen als zentral zuständige Aufsichtsbehörde übernimmt sowie die entsprechenden Tätigkeiten der Landes- und Kommunalaufsichtsbehörden vernetzt und koordiniert.
Begründung
In den Sendungen vom 5.6.2014 und dem 26.04.2014 berichtete das RBB Politmagazin "Kontraste" über das Mittel „Miracle Mineral Supplement“ („MMS“), das als Wundermittel gegen fast alle Krankheiten von Malaria bis hin zu Autismus bei Kindern gepriesen und vertrieben wird. Mitglieder der MMS-Szene behaupten etwa, dass Autismus eine Folge von Impfschäden und Parasiten im Darm der Kinder ist. Das Magazin "Kontraste" zeigte wie Eltern ihren Kindern sogar Einläufe mit MMS machten. Dabei ist MMS eine aggressive Chemikalie, Chlordioxid, die sehr giftig ist und ätzend wirkt (vgl. hierzu Stellungnahme Nr. 025/2012 des Bundesamtes für Risikobewertung vom 2. Juli 2012 http://www.bfr.bund.de/cm/343/bfr-raet-von-der-einnahme-des-produkts-miracle-mineral-supplement-mms-ab.pdf und Pressemitteilung Nummer08/14 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 30.05.2014 http://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/mitteil2014/pm08-2014.html).
Das Magazin "Kontraste" deckte auf, dass man der MMS-Szene nicht Herr wird, da in jedem Bundesland andere Behörden für die Kontrolle solcher gefährlichen Wundermittel wie MMS zuständig sind. Die lokalen Aufsichtsbehörden sind oft überlastet, denn ihnen fehlt schlicht das Personal zur Überwachung der MMS-Szene. Die agiert vor allem übers Internet & darauf ist das Kontrollsystem noch nicht eingestellt. So wird ein Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamts mit den Worten zitiert, dass Länderbehörden durchaus auch Internetbeobachtung gezielt einsetzten, aber die flächendeckende oder dauerhafte Beobachtung letztendlich an den personellen Ressourcen scheitere. Zudem es gibt keinerlei Vernetzung untereinander und keine zentrale Zuständigkeit bei den Aufsichtsbehörden. Konsequenz des Ganzen laut dem Magazin "Kontraste" vom 26.06.2014: „Das macht es den MMS-Quacksalbern leicht, ihr skrupelloses Geschäft mit der Hoffnung weiter zu betreiben.“
Aus allen diesen Gründen wird daher die Einrichtung einer adäquat finanziell und personell ausgestatteten Bundesbehörde gefordert, die in Fällen von MMS und anderen Giften die Kontrolle und Überwachung solcher giftigen Substanzen übernimmt, damit die MMS-Szene und andere solche Szenen nicht unbemerkt von kommunalen Behörden agieren können und so Leib und Leben von unzähligen Männern, Frauen und vor allem unschuldigen Kindern gefährden. Der UN-Sozialpakt, der in Deutschland unmittelbar geltendes, nationales Recht ist, besagt in Art. 12 I: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“ Insofern ist der Bund hier in der Verantwortung entsprechend seiner Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG zum Schutze der Bevölkerung tätig zu werden!!!