Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 53290

Verbraucherschutz

Mindestschriftgröße bei Angabe der Bankverbindung auf Zahlungsaufforderungen von Firmen und Behörden vom 30.06.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Schreiben von Firmen und Behörden, welche zu einer Zahlung auffordern, die Bankverbindung in einer ausreichend großen Schrift (3 mm oder mehr) neben dem Rechungsbetrag angegeben werden muss.

Begründung

Die Angabe der Bankverbindung erfolgt normalerweise nach DIN-5008 im Brieffuß. Vermutlich aufgrund der zunehmenden Menge der dort zu plazierenden Informationen wird die dort verwendete Schriftgröße immer kleiner.
Die Angabe der Bankverbindung IBAN ist aufgrund der Länge schon nicht einfach korrekt abzulesen und z. B. ins Online-Banking einzugeben. Wenn die verwendete Schriftgröße kleiner als 2 mm ist, ist die Lesbarkeit für ältere Leute schon sehr eingeschränkt, bei Schriftgrößen unter 1mm ist ein korrektes Ablesen nur noch mit Hilfsmitteln wie z. B. einer Lupe möglich.
Das Problem betrifft nicht nur Rechnungen von Firmen, sondern auch Bescheide von Behörden etc. Im Sinne der Allgemeinheit und der Barrierefreiheit wäre hier eine verbindliche Regelung mehr als sinnvoll.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben