Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschliessen, dass Mobbing am Arbeitsplatz wie Stalking zu einem juristisch greifbaren Straftatbestand des deutschen StGB wird.
Begründung
Der Petitionsausschuss hat sich in einer eigenen Petition mit dem sog. Cybermobbing beschäftigt und sieht hier Handlungsbedarf. Mobbing gibt es aber nicht nur im Internet und auch nicht nur im Umfeld Schule. Der Begriff "Mobbing" ist von daher vom Gesetzgeber jurist. zu präzisieren, um den Opfern reelle Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz - doch etwa 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen sind in Deutschland pro Jahr von Mobbing betroffen, schätzte das Bundesamt für Arbeitsschutz schon 2002, Mehr als jeder Neunte ist hierzulande im Erwerbsleben davon betroffen. Fachleute schätzen, dass in Deutschland jährlich etwa 1000 Mobbingopfer in den Tod gehen - das sind mehr als die Drogentoten.
Serbien war das neunte Land in Europa, das gesetzlich gegen Mobbing vorging. Ein solches Gesetz haben Frankreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz, inzwischen auch Spanien..
In Deutschland ist es -im Einklang mit den Europäischen Richtlinien- an der Zeit für einen Mobbing-Straftatbestand:
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) hilft bei Mobbing kaum. Auch BetrVG, BGB, StGB, Arbeitsschutzgesetz und Beschäftigungsgesetz werden der Sache - gerade bei kirchlichen Mitarbeitern- nicht gerecht, der ehemalige Vizepräsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts und Fachautor, spricht von einer Zersplitterung der Rechtsgrundlage. Mobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand, nur einzelne Mobbinghandlungen sind strafbar. Das erleichtert Verschleierung, da bei einzelnen Mobbinghandlungen der konkrete Nachweis sehr viel schwieriger ist als bei einer Gesamtschau aller Mobbinghandlungen im Zeitverlauf. Verteidigung gegen üble Nachrede und Beleidigung ist mühsam und praktisch schwer durchzusetzen. Tatbestände wie z.B. soziale Isolation, vorenthaltene Information, intensive Kontrolle und kleinliche Kritik haben einzeln keine juristische Relevanz, auch wenn sie bei Mobbing wichtige Bestandteile sein können. Zeugen müssen besser vor Nachteilen geschützt werden. Überlange Arbeitsgerichtsprozesse von z.T. mehr als zwölf Monaten sind unzumutbar. Körperverletzung durch psychische Gewalt darf nicht weiter als Privatklage abgeschoben werden können. Ein Arbeitsrechtler hierzu 2012: „Wegen Mobbing zu klagen, davon rate ich grundsätzlich ab!“. Das muss sich ändern, ein Mobbing-Strafgesetz mit Beweislastumkehr muss her und Gerichte müssen selbst ermitteln. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung mit zweifelsohne erheblichem volkswirtschaftlichem Schaden. Es gehört genauso in den gesellschaftlichen Fokus wie der sex Missbrauch. Die bestehende Arbeitsschutzrechtslage und das Betriebsverfassungsgesetz sind nicht hinreichend, da hier ein erheblicher Teil deutscher Arbeitnehmer, die in Tendenzbetrieben beschäftigt sind, nicht erfasst ist und de facto rechtlos gestellt ist.