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Diskussion zur Petition 53471

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Anerkennung von Mobbing am Arbeitsplatz als Straftatbestand vom 09.07.2014

Diskussionszweig: Mobbing ist einweit gefasster Oberbegriff

-- | 22.09.2014 - 13:56

Mobbing ist einweit gefasster Oberbegriff

Anzahl der Antworten: 13

Mobbing ist bereits Straftatbestand, denn es kommt immer darauf an um was für eine Art des Mobbing es sich handelt.
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Alexander Kutschorra | 19.10.2014 - 01:27

Gibt es im Petitionsausschuss zufällig eine "Petra", die keine Rechtsanwältin ist und vielleicht deswegen schon am Arbeitsplatz in Mobbinggefahr war oder ist?

Die meisten Petenten versuchen ja, "Pet" ohne "RA" zu machen.

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Nutzer3208 | 11.10.2014 - 10:11

Mobbing ist mitnichten eine Fiktion. Mobbing ist gelebte Freindschaft und Boshaftigkeit. Allerdings kann man Mobbing nicht einfach pauschal ins Strafgesetz aufnehmen, da es eine Bestimmtheitsgrundsatz nach Art 103 Abs 2 Grundgesetz gibt. Das heißt man muß so genau festschreiben was verboten ist, das sich ein potentieller Täter sein Handel danach ausrichten kann. Der Bestimmtheisgrundsatz ist ein Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit.

Würde man beliebig pauschale Straftatbestände zulassen wäre man irgendwann bei "Wer Böse ist wird bestraft.". Das führt dazu, das die Richter die Leute willkührlich verurteilen können. Nun sind Richter keine Engel, sondern Menschen und tendieren dazu sich von persönlichen Syphatien und Antipathien leiten zu lassen. Ferner sind Richter dabei sehr verschieden, so das dann jeder (Straf)prozess zum reinen Richterlotto wird, was er zum guten Teil schon heute ist.

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Eulenmami | 24.09.2014 - 21:00

Was ist (schon) Mobbing, was (noch) nicht? Wo will man da eindeutig eine Grenze ziehen? Mobbing beruht meist auf subjektivem Empfinden - dieses ist juristisch aber nicht zu ahnden.

Keine Mitzeichnung

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CYBERYOGI =CO=Windler | 24.09.2014 - 01:57

Bei Mobbing macht (wie bei Stalking und vielen "modernen" Formen von Folter) Dosis und Zeitpunkt das Gift, daher macht es keinen Sinn jede noch so kleine Beschimpfung oder Hänselei grundsätzlich gleich zur Straftat zu erheben. Das ist wie der Unterschied zwischen Wetter und (hier Betriebs-) Klima. Es muss eine gewisse Anzahl von Ereignissen in einem Zeitraum nachgewiesen werden, damit der Vorgang als "Mobbing" diagnostizierbar ist und dadurch als Ganzes strafbar wird.

(Mitzeichnung)

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-- | 23.09.2014 - 18:18

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Ich bin für fleischlose Nahrung | 23.09.2014 - 18:03

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Vielen Anwälten ist der Bereich Mobbing einfach zu komplex. Eine einheitliche, gesetzliche Regelung im StGB würde die Bereitschaft von Anwälten erhöhen, unter Schikanen leidende Menschen zu unterstützen. Wer leidet, kann nicht endlos von einem zum anderen gehen, um dann beispielsweise nur zu hören, das gehöre nicht zum "Fachgebiet" des Anwaltes oder ähnliches. Schwierige Bereiche sind in der Regel mit viel Arbeit verbunden. Sagt Ihnen das etwas?

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gekürzt, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

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TK.575 | 23.09.2014 - 10:29

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Ich bin für fleischlose Nahrung | 23.09.2014 - 10:09

@Ylander: Vermutlich würden Sie das anders sehen, wenn Sie mal selbst derartiges Verhaltensweisen ausgesetzt wären und sich nicht mehr zu helfen wüßten. Ich werde seit mehr als 10 Jahren durch Mißachtung meiner Rechte als "nur"-Mieter seitens anderer Hausbewohner schikaniert, die sich zum Teil einbilden, als Eigentümer alles zu dürfen.

Hilfe fand ich bisher keine. Anwälten ist das anscheinend zu "heiß" und mir fehlen Kraft und Ausdauer, ewig von einem zum anderen zu gehen, um dann eben doch wieder nur eine Absage zu bekommen.

Es muß daum meiner Ansicht nach wirklich unbedingt einen Strafrechtsbestand "Mobbing" geben, der so eindeutig gefaßt ist, daß sich auch Anwälte dran trauen. Besonders die Frage der Beweislast hat dabei extreme Bedeutung. Wie soll ich denn beweisen, daß ich ständig schikaniert werden, wenn gerade der Schlimmste mit Sicherheit alles abstreiten würde ?

Wer völlig am Boden ist, hat eben meist einfach keine Kraft, "bestehende rechtliche Möglichkeiten" auszuschöpfen", vor allem dann nicht, wenn jede Unterstützung fehlt.

Ihre Meinung, der Begriff "Mobbing" könnte mißbraucht werden, halte ich für einen zusätzlichen Tritt in den Hintern jedes Menschen, der unter derartigen Schikanen zu leiden hat.

Keins der von mir gebrachten Zitate behauptet (wie Sie es aber mir unverständlicherweise sehen),
daß es keinen Sinn gibt, diverse Angriffe gegen die Persönlichkeit zum Begriff "Mobbing" zusammen zu fassen. Ganz im Gegenteil wird daraus deutlich, daß gerade wegen möglicher Komplexität, es so schwierig ist, Tätern habhaft zu werden. Durch eine eindeutige, gesetzliche Regelung wäre dies anders, die einfach einen Gesamtaspekt möglicher Verhaltensweisen zugrunde legen müßte, statt Taten in deren mögliche Einzelbestandteile zerlegen zu müssen.

Vielleicht wußten Sie auch nicht, daß "Schikaneverbot" sich nicht im StGB befindet, sondern im BGB ?

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Dorian_Gray | 23.09.2014 - 09:58

Zitat: von TK.575
Wie man aus den Urteilen ersehen kann ist die Beweisführung der ausschlaggebende Faktor und das in das Strafrecht übertragen ergibt noch mehr Probleme als es sie schon im Arbeitsrecht gibt. Ich sehe keine Veranlassung die Petition zu unterstützen.

Insbesondere vor dem Hintergrund der Beweisführung würde mich mal interessieren was genau der Petent mit "Strafgesetz mit Beweislastumkehr" meint.

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Ylander | 22.09.2014 - 23:31

Natürlich können Sie diverse Angriffe auf die Persönlichkeit unter dem Begriff "Mobbing" zusammenfassen. Das macht aber keinen Sinn, wie Sie selbst in dem Zitat darstellen.

Auch die anderen Diskussionsteilnnehmer sehen dies offenbar so.

Daher ist auch die Forderung der Peittion nicht hilfreich.


Ich sehe aber noch einen anderen Aspekt:

Vieles wird unter den Sammelbegriff "Mobbing" gepackt. was bei näherem Hinschauen gar keinen Angriff darstellt. Hier schieben vermeintliche Opfer die Verantwortung für ihr eigenes Unvermögen auf andere ab. Diese Haltung ist verabscheuenswürdig.

Noch schwerer wiegt, dass darüber hinaus der Begriff "Mobbing" auch fürchterlich missbraucht werden kann, um selbst gezielt Angriffe auf missliebige Personen zu starten, insbesondere bei der geforderten Umkehr der Beweislast.

Wer sich angegriffen fühlt, der möge bitte die bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die behaupteten Angriffe substanziiert und detailliert darlegen und belegen, statt sich hinter einem diffusen Mobbingbegriff zu verstecken.

Ganz klar kein Mitzeichnung.

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