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Diskussion zur Petition 53471

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Anerkennung von Mobbing am Arbeitsplatz als Straftatbestand vom 09.07.2014

Diskussionszweig: "Strafgesetz mit Beweislastumkehr "?

Dorian_Gray | 22.09.2014 - 14:00

"Strafgesetz mit Beweislastumkehr "?

Anzahl der Antworten: 5

Könnte der Petent den Punkt "Strafgesetz mit Beweislastumkehr" bitte mal erläutern? Heißt das, dass ich als Beschuldigter künftig beweisen muss dass ich das vermeintliche opfer nicht gemobbt habe?
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Nutzer3208 | Fri Oct 10 20:12:01 CEST 2014 - Fri Oct 10 20:12:01 CEST 2014

Zitat: von Nutzer1106666
Warum auch nicht?



Weil man dann pauschal JEDEN für alles Mögliche verurteilen kann. z.B. spionieren Sie für die USA, Russland, China,Japan, Südkorea, Nordkorea und Finnland. Nun beweisen sie mal mal das Gegenteil.Sollten Sie den Beweis tatsächlich schaffen, dann ist das nur möglich, weil Sie Hilfe von eine Geheimdienst hatte, was wiederum beweist, das sie ein Spion sind.

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Nutzer1106666 | Fri Oct 03 19:25:45 CEST 2014 - Fri Oct 03 19:25:45 CEST 2014

Warum auch nicht?
Ein Abteilung, Gruppe, Ähnliches muss schon durch Wegsehen ein Mobbing sanktionieren - tut sie das ist sie nicht besser (moralisch) als direkt Mobbende.
Warum sollten alte Zöpfe wie diese Gruppenmentalität nicht angegriffen werden um den Einzelne zu schützen; die Gruppe sollte auf ihre Verantwortung festgenagelt werden.

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Mitbürger1815 | Fri Oct 03 15:17:06 CEST 2014 - Fri Oct 03 15:17:06 CEST 2014

Mobbing ist zweifelsohne eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit. Es jedoch wirklich greifbar zu machen ist schwierig, denn oftmals sind die gemoppten auch selber Täter und bei Mobbing gibt es immer mehrere Seiten.

Als Beispiel:

Ein Mitarbeiter einer Firma redet offen über Missstände oder schlägt längst überfällige Verbesserungen vor. Durch diese Vorschläge fühlt sich der Vorgesetzte in seiner Postion angegriffen, da er selber solche Maßnahmen nicht treffen will.

Als Folge davon bekommt der Mitarbeiter plötzlich keinen Wunschurlaub mehr, Brückentage können dem Mitarbeiter nicht gewährt werden, oder er bekommt nur noch Arbeiten die keiner gerne macht, etc. ohne das man dem Vorgesetzten dadurch nachsagen kann, er habe seine Kompetenzen überschritten .Den Nachweis zu führen, dass dies aufgrund der Aktion des Mitarbeiters so gemacht wurde ist schwierig.

Ein anderes Beispiel:
Sich gegenseitig necken ist in einem bestimmten Rahmen in einer Werkstatt "normal" und niemand nimmt es übel. Es gibt aber auch einzelne Mitarbeiter die schon extrem auf einfache Kritik, die sie noch nicht einmal selber betreffen muss reagieren, und sich persönlich angegriffen fühlen. Objektiv gab es kein Mobbing, sondern der Mitarbeiter ist einfach in einigen Dingen überempfindlich. Wenn dieser Mitarbeiter nun anderen eine böse Absicht unterstellt- wurde er dann gemobbt oder mobbt er nicht sogar damit selber?

ein weiteres Beispiel:
Ein neuer Mitarbeiter kommt in eine Firma und versucht sich dort zu profilieren.
Seine eigenen Leistungen sind bescheiden. Er versucht das zu überspielen, indem er versucht andere Mitarbeiter als unfähig darzustellen. Diese lassen sich das natürlich nicht gefallen und schießen zurück, in dem sie ihrerseits auf die mangelnden Leistungen des anderen hinweisen. Irgendwann kann keiner mehr nachvollziehen, wer denn nun angefangen hat , ein regelrechter Konkurrenzkampf wurde etabliert, die Vorgesetzten kümmern sich da nicht drum. Also, wen will man da nun haftbar machen- beide haben sich im Laufe der Zeit aneinander schuldig gemacht.

ich bezweifle, das man realistisch solche Dinge juristisch greifbar machen kann, denn die Ursachen liegen oftmals ganz wo anders, in der Persönlichkeit der Leute, im Betriebsklima, oder in bestimmten Strukturen die solche Prozesse fördern.

Hilfreich wären vielleicht Betriebsräte ,wenn diese dort tätig würden, jedoch gibt es auch dort zahllose, die den Job nur haben, damit man sie nicht entlassen kann, aber ihrer Aufgabe gleichgültig gegenüber stehen.
Warum werden diese dann nicht abgewählt? Gute Frage, in der Praxis ist es aber leider oft so.
Vielleicht wäre es sinnvoller speziell für Mobbing eine Anlaufstelle zu haben die sich mit den Fakten wirklich beschäftigt.

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Demokratie-2013 | Wed Sep 24 11:16:15 CEST 2014 - Wed Sep 24 11:16:15 CEST 2014

Zitat: von Dorian_Gray
Könnte der Petent den Punkt "Strafgesetz mit Beweislastumkehr" bitte mal erläutern? Heißt das, dass ich als Beschuldigter künftig beweisen muss dass ich das vermeintliche opfer nicht gemobbt habe?



Dazu wird es in der Regel nicht kommen.

Ein Problem ist aber auch, dass ein Mobbingopfer heute schutz- und rechtlos dasteht, da es nur in den seltensten Fällen rechtswirksame Beweise für das Mobbing vorlegen kann.

Grundsätzlich muss mehr gegen Mobbing unternommen werden, denn die Folgen für die Betroffenen können dramatisch sein.

Es kann und darf nicht sein, dass rechtliche Mittel erst möglich sind, wenn das Opfer bereits unumkehrbar geschädigt wurden (Suizid, zerstörte Existenz usw.)

Nur ob diese Petition hier hilfreich ist? Ich kann es nicht beurteilen und warte deshalb noch ab, was hier noch so an Beiträgen veröffentlicht wird.

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Der_Max | Mon Sep 22 15:41:03 CEST 2014 - Mon Sep 22 15:41:03 CEST 2014

Ein "Straftatbestand" dürfte sich für Mobbing am Arbeitsplatz in der Tat nicht in die deutsche Rechtsordnung einbauen lassen: den Arbeitgeber (also z.B. den Vorstand des DAX-Unternehmens als gerichtlicher und außergerichtlicher Vertreter des Unternehmens) dafür in den Knast schicken können, dass in einer Abteilung, weitab des Konzernsitzes, der Teamleiter weggesehen hat, als die Kollegen einen fertiggemacht haben, lässt sich nicht mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinen.

Bliebe allenfalls eine Ordnungswidrigkeit als Ahndungsmöglichkeit übrig, aber auch das hieraus fällige Bußgeld wird wohl nicht das sein, was dem Petenten vorschwebt, wenn er die "Strafbarkeit" fordert.

Ich glaube, dass es richtiger wäre, die ZIVILRECHTLICHE Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu vereinfachen. Aber auch hierbei sind die grundsätzlichen rechtlichen Hürden recht hoch, weil die fahrlässige Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz normalerweise von den Berufsgenossenschaften abgegolten wird.

Grundvoraussetzung wäre sicherlich, dass Mobbing endlich als eigener Tatbestand anerkannt und justiziabel wird. Hierzu wären die Arbeitsschutzvorschriften zu präzisieren.

Aus dieser Präzisierung heraus könnte man dann einen pauschalierten Schadenersatzanspruch herleiten - ähnlich wie bei AGG-Verstößen und solange nicht der höhere Schaden konkret nachgewiesen ist. Ähnlich wie beim AGG könnte dann auch die geforderte Beweislastumkehr geregelt werden: wenn der Anfangsbeweis einer Ungleichbehandlung erbracht ist, wäre der AG verpflichtet diesen zu entkräften. Gelingt ihm das nicht, würde der Schadenersatz (keine "Strafe") fällig.

Aber zu mehr sehe ich keine Veranlassung. Lässt sich ein konkreter Mobbing-Beitrag einem konkreten Täter zuordnen, reichen unsere heutigen strafrechtlichen Vorschriften aus.

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