Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschliessen, dass Mobbing am Arbeitsplatz wie Stalking zu einem juristisch greifbaren Straftatbestand des deutschen StGB wird.
Begründung
Der Petitionsausschuss hat sich in einer eigenen Petition mit dem sog. Cybermobbing beschäftigt und sieht hier Handlungsbedarf. Mobbing gibt es aber nicht nur im Internet und auch nicht nur im Umfeld Schule. Der Begriff "Mobbing" ist von daher vom Gesetzgeber jurist. zu präzisieren, um den Opfern reelle Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz - doch etwa 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen sind in Deutschland pro Jahr von Mobbing betroffen, schätzte das Bundesamt für Arbeitsschutz schon 2002, Mehr als jeder Neunte ist hierzulande im Erwerbsleben davon betroffen. Fachleute schätzen, dass in Deutschland jährlich etwa 1000 Mobbingopfer in den Tod gehen - das sind mehr als die Drogentoten.
Serbien war das neunte Land in Europa, das gesetzlich gegen Mobbing vorging. Ein solches Gesetz haben Frankreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz, inzwischen auch Spanien..
In Deutschland ist es -im Einklang mit den Europäischen Richtlinien- an der Zeit für einen Mobbing-Straftatbestand:
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) hilft bei Mobbing kaum. Auch BetrVG, BGB, StGB, Arbeitsschutzgesetz und Beschäftigungsgesetz werden der Sache - gerade bei kirchlichen Mitarbeitern- nicht gerecht, der ehemalige Vizepräsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts und Fachautor, spricht von einer Zersplitterung der Rechtsgrundlage. Mobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand, nur einzelne Mobbinghandlungen sind strafbar. Das erleichtert Verschleierung, da bei einzelnen Mobbinghandlungen der konkrete Nachweis sehr viel schwieriger ist als bei einer Gesamtschau aller Mobbinghandlungen im Zeitverlauf. Verteidigung gegen üble Nachrede und Beleidigung ist mühsam und praktisch schwer durchzusetzen. Tatbestände wie z.B. soziale Isolation, vorenthaltene Information, intensive Kontrolle und kleinliche Kritik haben einzeln keine juristische Relevanz, auch wenn sie bei Mobbing wichtige Bestandteile sein können. Zeugen müssen besser vor Nachteilen geschützt werden. Überlange Arbeitsgerichtsprozesse von z.T. mehr als zwölf Monaten sind unzumutbar. Körperverletzung durch psychische Gewalt darf nicht weiter als Privatklage abgeschoben werden können. Ein Arbeitsrechtler hierzu 2012: „Wegen Mobbing zu klagen, davon rate ich grundsätzlich ab!“. Das muss sich ändern, ein Mobbing-Strafgesetz mit Beweislastumkehr muss her und Gerichte müssen selbst ermitteln. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung mit zweifelsohne erheblichem volkswirtschaftlichem Schaden. Es gehört genauso in den gesellschaftlichen Fokus wie der sex Missbrauch. Die bestehende Arbeitsschutzrechtslage und das Betriebsverfassungsgesetz sind nicht hinreichend, da hier ein erheblicher Teil deutscher Arbeitnehmer, die in Tendenzbetrieben beschäftigt sind, nicht erfasst ist und de facto rechtlos gestellt ist.
Nutzer3208 | Fri Oct 10 20:12:01 CEST 2014 - Fri Oct 10 20:12:01 CEST 2014
Weil man dann pauschal JEDEN für alles Mögliche verurteilen kann. z.B. spionieren Sie für die USA, Russland, China,Japan, Südkorea, Nordkorea und Finnland. Nun beweisen sie mal mal das Gegenteil.Sollten Sie den Beweis tatsächlich schaffen, dann ist das nur möglich, weil Sie Hilfe von eine Geheimdienst hatte, was wiederum beweist, das sie ein Spion sind.
Nutzer1106666 | Fri Oct 03 19:25:45 CEST 2014 - Fri Oct 03 19:25:45 CEST 2014
Warum auch nicht?
Ein Abteilung, Gruppe, Ähnliches muss schon durch Wegsehen ein Mobbing sanktionieren - tut sie das ist sie nicht besser (moralisch) als direkt Mobbende.
Warum sollten alte Zöpfe wie diese Gruppenmentalität nicht angegriffen werden um den Einzelne zu schützen; die Gruppe sollte auf ihre Verantwortung festgenagelt werden.
Mitbürger1815 | Fri Oct 03 15:17:06 CEST 2014 - Fri Oct 03 15:17:06 CEST 2014
Mobbing ist zweifelsohne eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit. Es jedoch wirklich greifbar zu machen ist schwierig, denn oftmals sind die gemoppten auch selber Täter und bei Mobbing gibt es immer mehrere Seiten.
Als Beispiel:
Ein Mitarbeiter einer Firma redet offen über Missstände oder schlägt längst überfällige Verbesserungen vor. Durch diese Vorschläge fühlt sich der Vorgesetzte in seiner Postion angegriffen, da er selber solche Maßnahmen nicht treffen will.
Als Folge davon bekommt der Mitarbeiter plötzlich keinen Wunschurlaub mehr, Brückentage können dem Mitarbeiter nicht gewährt werden, oder er bekommt nur noch Arbeiten die keiner gerne macht, etc. ohne das man dem Vorgesetzten dadurch nachsagen kann, er habe seine Kompetenzen überschritten .Den Nachweis zu führen, dass dies aufgrund der Aktion des Mitarbeiters so gemacht wurde ist schwierig.
Ein anderes Beispiel:
Sich gegenseitig necken ist in einem bestimmten Rahmen in einer Werkstatt "normal" und niemand nimmt es übel. Es gibt aber auch einzelne Mitarbeiter die schon extrem auf einfache Kritik, die sie noch nicht einmal selber betreffen muss reagieren, und sich persönlich angegriffen fühlen. Objektiv gab es kein Mobbing, sondern der Mitarbeiter ist einfach in einigen Dingen überempfindlich. Wenn dieser Mitarbeiter nun anderen eine böse Absicht unterstellt- wurde er dann gemobbt oder mobbt er nicht sogar damit selber?
ein weiteres Beispiel:
Ein neuer Mitarbeiter kommt in eine Firma und versucht sich dort zu profilieren.
Seine eigenen Leistungen sind bescheiden. Er versucht das zu überspielen, indem er versucht andere Mitarbeiter als unfähig darzustellen. Diese lassen sich das natürlich nicht gefallen und schießen zurück, in dem sie ihrerseits auf die mangelnden Leistungen des anderen hinweisen. Irgendwann kann keiner mehr nachvollziehen, wer denn nun angefangen hat , ein regelrechter Konkurrenzkampf wurde etabliert, die Vorgesetzten kümmern sich da nicht drum. Also, wen will man da nun haftbar machen- beide haben sich im Laufe der Zeit aneinander schuldig gemacht.
ich bezweifle, das man realistisch solche Dinge juristisch greifbar machen kann, denn die Ursachen liegen oftmals ganz wo anders, in der Persönlichkeit der Leute, im Betriebsklima, oder in bestimmten Strukturen die solche Prozesse fördern.
Hilfreich wären vielleicht Betriebsräte ,wenn diese dort tätig würden, jedoch gibt es auch dort zahllose, die den Job nur haben, damit man sie nicht entlassen kann, aber ihrer Aufgabe gleichgültig gegenüber stehen.
Warum werden diese dann nicht abgewählt? Gute Frage, in der Praxis ist es aber leider oft so.
Vielleicht wäre es sinnvoller speziell für Mobbing eine Anlaufstelle zu haben die sich mit den Fakten wirklich beschäftigt.
Demokratie-2013 | Wed Sep 24 11:16:15 CEST 2014 - Wed Sep 24 11:16:15 CEST 2014
Dazu wird es in der Regel nicht kommen.
Ein Problem ist aber auch, dass ein Mobbingopfer heute schutz- und rechtlos dasteht, da es nur in den seltensten Fällen rechtswirksame Beweise für das Mobbing vorlegen kann.
Grundsätzlich muss mehr gegen Mobbing unternommen werden, denn die Folgen für die Betroffenen können dramatisch sein.
Es kann und darf nicht sein, dass rechtliche Mittel erst möglich sind, wenn das Opfer bereits unumkehrbar geschädigt wurden (Suizid, zerstörte Existenz usw.)
Nur ob diese Petition hier hilfreich ist? Ich kann es nicht beurteilen und warte deshalb noch ab, was hier noch so an Beiträgen veröffentlicht wird.
Der_Max | Mon Sep 22 15:41:03 CEST 2014 - Mon Sep 22 15:41:03 CEST 2014
Ein "Straftatbestand" dürfte sich für Mobbing am Arbeitsplatz in der Tat nicht in die deutsche Rechtsordnung einbauen lassen: den Arbeitgeber (also z.B. den Vorstand des DAX-Unternehmens als gerichtlicher und außergerichtlicher Vertreter des Unternehmens) dafür in den Knast schicken können, dass in einer Abteilung, weitab des Konzernsitzes, der Teamleiter weggesehen hat, als die Kollegen einen fertiggemacht haben, lässt sich nicht mit unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinen.
Bliebe allenfalls eine Ordnungswidrigkeit als Ahndungsmöglichkeit übrig, aber auch das hieraus fällige Bußgeld wird wohl nicht das sein, was dem Petenten vorschwebt, wenn er die "Strafbarkeit" fordert.
Ich glaube, dass es richtiger wäre, die ZIVILRECHTLICHE Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu vereinfachen. Aber auch hierbei sind die grundsätzlichen rechtlichen Hürden recht hoch, weil die fahrlässige Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz normalerweise von den Berufsgenossenschaften abgegolten wird.
Grundvoraussetzung wäre sicherlich, dass Mobbing endlich als eigener Tatbestand anerkannt und justiziabel wird. Hierzu wären die Arbeitsschutzvorschriften zu präzisieren.
Aus dieser Präzisierung heraus könnte man dann einen pauschalierten Schadenersatzanspruch herleiten - ähnlich wie bei AGG-Verstößen und solange nicht der höhere Schaden konkret nachgewiesen ist. Ähnlich wie beim AGG könnte dann auch die geforderte Beweislastumkehr geregelt werden: wenn der Anfangsbeweis einer Ungleichbehandlung erbracht ist, wäre der AG verpflichtet diesen zu entkräften. Gelingt ihm das nicht, würde der Schadenersatz (keine "Strafe") fällig.
Aber zu mehr sehe ich keine Veranlassung. Lässt sich ein konkreter Mobbing-Beitrag einem konkreten Täter zuordnen, reichen unsere heutigen strafrechtlichen Vorschriften aus.