Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschliessen, dass Mobbing am Arbeitsplatz wie Stalking zu einem juristisch greifbaren Straftatbestand des deutschen StGB wird.
Begründung
Der Petitionsausschuss hat sich in einer eigenen Petition mit dem sog. Cybermobbing beschäftigt und sieht hier Handlungsbedarf. Mobbing gibt es aber nicht nur im Internet und auch nicht nur im Umfeld Schule. Der Begriff "Mobbing" ist von daher vom Gesetzgeber jurist. zu präzisieren, um den Opfern reelle Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es im Grundgesetz - doch etwa 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen sind in Deutschland pro Jahr von Mobbing betroffen, schätzte das Bundesamt für Arbeitsschutz schon 2002, Mehr als jeder Neunte ist hierzulande im Erwerbsleben davon betroffen. Fachleute schätzen, dass in Deutschland jährlich etwa 1000 Mobbingopfer in den Tod gehen - das sind mehr als die Drogentoten.
Serbien war das neunte Land in Europa, das gesetzlich gegen Mobbing vorging. Ein solches Gesetz haben Frankreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und die Schweiz, inzwischen auch Spanien..
In Deutschland ist es -im Einklang mit den Europäischen Richtlinien- an der Zeit für einen Mobbing-Straftatbestand:
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, 2006) hilft bei Mobbing kaum. Auch BetrVG, BGB, StGB, Arbeitsschutzgesetz und Beschäftigungsgesetz werden der Sache - gerade bei kirchlichen Mitarbeitern- nicht gerecht, der ehemalige Vizepräsident des Thüringer Landesarbeitsgerichts und Fachautor, spricht von einer Zersplitterung der Rechtsgrundlage. Mobbing ist in Deutschland kein Straftatbestand, nur einzelne Mobbinghandlungen sind strafbar. Das erleichtert Verschleierung, da bei einzelnen Mobbinghandlungen der konkrete Nachweis sehr viel schwieriger ist als bei einer Gesamtschau aller Mobbinghandlungen im Zeitverlauf. Verteidigung gegen üble Nachrede und Beleidigung ist mühsam und praktisch schwer durchzusetzen. Tatbestände wie z.B. soziale Isolation, vorenthaltene Information, intensive Kontrolle und kleinliche Kritik haben einzeln keine juristische Relevanz, auch wenn sie bei Mobbing wichtige Bestandteile sein können. Zeugen müssen besser vor Nachteilen geschützt werden. Überlange Arbeitsgerichtsprozesse von z.T. mehr als zwölf Monaten sind unzumutbar. Körperverletzung durch psychische Gewalt darf nicht weiter als Privatklage abgeschoben werden können. Ein Arbeitsrechtler hierzu 2012: „Wegen Mobbing zu klagen, davon rate ich grundsätzlich ab!“. Das muss sich ändern, ein Mobbing-Strafgesetz mit Beweislastumkehr muss her und Gerichte müssen selbst ermitteln. Denn Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung mit zweifelsohne erheblichem volkswirtschaftlichem Schaden. Es gehört genauso in den gesellschaftlichen Fokus wie der sex Missbrauch. Die bestehende Arbeitsschutzrechtslage und das Betriebsverfassungsgesetz sind nicht hinreichend, da hier ein erheblicher Teil deutscher Arbeitnehmer, die in Tendenzbetrieben beschäftigt sind, nicht erfasst ist und de facto rechtlos gestellt ist.
Heute hat das Mobbing durch die sozialen Netzwerke eine neue Dimension erfahren, sodass die sozialen Netzwerke dadurch recht asozial werden.
Das "Gute" am Cybermobbing ist allerdings, dass der Tatbestand der üblen Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung dadurch greifbar wird und damit beweisbar. Die gemobbte Person kann nachweisen, welcher Nutzer zu welchem Zeitpunkt die strafbare Handlung vornahm.
Wird jemand in seiner Firma von sog. "Kollegen" gemobbt, ist dies insbesondere eine Angelegenheit der Unternehmensführung. Der Disziplinarvorgesetzte (Firmeninhaber, Abteilungsleiter...) hat sich der Sache anzunehmen und den meist betriebsstörenden Umstand abzustellen.
Die Forderung nach einer Beweislastumkehr, dass der Beschuldigte nachweisen muss, dass er unschuldig ist, kann mit unserem Rechtssystem in diesem Fall nicht vereinbart werden.
Die Beweislastumkehr würde jedem die Tür öffnen, der einen unbeliebten Kollegen mit einer Anschuldigung kaltstellen will.
"Ich kann dich nicht leiden, also zeige ich dich wegen Mobbing an." Und schon werden Menschen verurteilt, die nichts verbrochen haben, ihre Unschuld aber nicht beweisen konnten.
Ich gehe davon aus, der der Petent / die Petentin selber ein Mobbing-Opfer ist. Besser ist vielleicht zu erfahren, warum Sie gemobbt werden, um nach Möglichkeit keinen Grund mehr zu liefern.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen, um besser auf Mobbing reagieren zu können und gleichgesinnte zu haben, mit denen Sie sich austauschen können.
Diese Petition werden ich nicht unterstützen, alleine wegen der Beweislastumkehr. Denn ich weiß wie es ist, wenn einem etwas unterstellt wird und man keinen Gegenbeweis erbringen kann.
Malika2000 | Mon Oct 20 13:07:06 CEST 2014 - Mon Oct 20 13:07:06 CEST 2014
Warum wird hier eigentlich von Beweislastumkehr geredet, wenn selbst bei erwiesenem Mobbing nichts dagegen unternommen wird? Gerecht wäre es doch dann, wenn der Mobber beweisen müsste eben nicht zu mobben- was er wohl ebenso wenig kann, wie ein gemobbter.
Die Mobber gehören meiner Meinung ohnehin in eine psychiatrische Behandlung, da erwiesen ist, dass diese durch das mobben versuchen ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken und anderen zu schaden um die Aufmerksamkeit auf das eigene Versagen abzulenken.
Es ist einfach zu kostspielig für einen Betrieb solche Mobber weiter im Betrieb zu beschäftigen!
Daher habe ich auch mitgezeichnet.
Alexander Kutschorra | Fri Oct 17 11:48:22 CEST 2014 - Fri Oct 17 11:48:22 CEST 2014
Ich zeichne da auch nicht mit.
Es ist in der Begründung schon angedeutet, dass Interesse daran besteht, unverhältnismäßige Unterstützung vom "Bestrafer", der aber loyal oder sowas sein sollte, zu bekommen. Leute, die psychische Probleme haben, macht sowas vielleicht sogar an und sie merken vielleicht auch gar nicht, dass sie unterbewusst "herumkriegen" wollen.
Es steht in der Begründung, dass einzelne Mobbingtaten später besser beweisbar wären. Wenn dies so ist, kann das Opfer seine Sachen doch zusammentragen oder ist die Verjährungsfrist zu kurz? Ermittlungsinteresse während, noch nicht beisbarem, Mobbing könnte ein Interesse an außerordentlichem Schutz sein und da würde ich mich an der Stelle des Petitionsinteresses doch mal bei "Gefahr in Verzug" erkundigen. Wenn da nichts ist, dann ist da nichts.
Dann steht da noch etwas von Cybermobbing. An der Stelle eines Unzufriedenen in Sozialnetzwerken, an denen man kein Grundrecht hat, weil sie anderen Betreibern gehören, würde ich meine Accounts löschen oder nicht mehr besuchen und auch nicht dazu führen wollen, das unzufriedenstellende Sozialnetzwerk weiter mit eigenen Informationen freiwillig zu füttern.
Ich hatte bei Chats und Sozialnetzwerken damals schon oft den Verdacht, dass einem dort Nachrichten abgefangen würden und dass jemand mit einem duplizierten Profil von einem professionell dazu führt, dass privatsphäreeinschränkend gegen einen ermittelt werden darf oder dass Personen mit einem "gespiegelten" Profil von mir Kontaktmöglichkeiten und Freizügigkeitspotential von anderen Teilnehmern ausnutzen und dass ich dann nicht einmal etwas davon mitbekomme und der abgefangene Kontakt auch darunter leidet oder dann ein falsches Bild von einem hat. Das kann auch schon zu Mobbingverdacht in Richtung Verdacht auf Isolierungs- und Zersetzungsinteresse an der Persönlichkeit führen und so etwas gibt es vermutlich sogar bei der Handynummer, der Emailadresse und etwaiger Chiffrepost auf Annoncen, wenn jemand welche hat. Ich kam mit Sozialnetzwerken und anderen Versuchen von Kontaktaufnahmen, die man sich nicht selbst traut, gar nicht weiter. Errungenschaften, die man so erreicht, vermutlich sowieso "zugeschustert"oder midestens geduldet, weil überwacht und aus der Administration heraus beeinflusst.
Man sollte sich bei Bemerken eines äußeren Nichtzufriedenstellenwillens und dessen Angriffen lieber auf das Wesentliche beschränken und aus solchen Sozialnetzwerken rausgehen und sich selbst klarmachen, dass ein Anderer Unrecht begeht, wenn der Verdacht des Unrechts da ist. Das steigert das Selbstbewusstsein, das Mobbende zersetzen wollen könnten und es könnte auch leistungsfähiger machen, wenn rundherum sonst alles stimmt.
Und der Vergleich mit einer Zahl an Drogentoten liest sich fast, wie eine leise Überzeugung, wegen seiner Probleme, mit denen man gerade nicht klarkommt, einen Drogenkonsum exzessivieren zu dürfen. Wenn es da nur um Suizid geht, muss man da nicht das Thema "Drogen", von dem das ganze Volk planmäßig traumatisiert ist, ansprechen.